Ordnung

Als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts steht das Studentenwerk Leipzig unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK). Die Aufgaben des Studentenwerkes sind im Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) §§ 118-121 beschrieben und in der Ordnung des Studentenwerkes Leipzig konkretisiert.