Wir für Studierende
Das Studentenwerk Leipzig ist ein Dienstleister mit sozialem Auftrag. Mit unseren Beratungs- und Unterstützungsleistungen wollen wir dazu beitragen, dass Studieren gelingt. Unsere Mensen und Cafeterien bieten hochschulnahe, preiswerte und gesunde Verpflegung für die Studierenden und Beschäftigten der Leipziger Hochschulen an. In unseren Studentenwohnheimen wohnen Studierende in studentischer Gemeinschaft kostengünstig und komfortabel. Das Amt für Ausbildungsförderung berät die Studierenden über die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Zudem fördern wir studentische Mobilität und studentische Kultur. Unsere Beratungsstellen helfen dabei, das Studium auch in nicht ganz einfachen Situationen meistern zu können. Besondere Unterstützung erhalten Studierende mit Kind, internationale Studierende und Studierende mit einer Beeinträchtigung.
Als Solidarbeitrag zur Finanzierung dieser Angebote, zahlt jeder Studierende einen Semesterbeitrag an das Studentenwerk. Damit werden die vielfältigen Service- und Beratungsleistungen finanziert, ein großer Teil des Semesterbeitrages wird zur Stützung des Mensaessens verwendet. In der Beitragsordnung sind Höhe und Verwendung des Semesterbeitrages festgelegt.
Das Studentenwerk Leipzig wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Der größte Teil der Finanzierung des Studentenwerkes wird durch Einnahmen in Mensen, Cafeterien und Studentenwohnheimen bestritten.
Wir betreuen die insgesamt rund 40.000 Studierenden dieser Hochschulen:
- Universität Leipzig
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
- Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig
- Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
- HHL Leipzig Graduate School of Management
- Berufsakademie Sachsen / Staatliche Studienakademie Leipzig (außer BAföG)
- iba Leipzig Internationale Berufsakademie (außer BAföG)
- Lancaster University Leipzig (nur BAföG)
Im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung des Freistaates Sachsen und des Bundes
Das Studentenwerk Leipzig wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Es erhält die folgenden Zuschüsse des Freistaates Sachsen zwecks Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags gemäß § 118 Sächsisches Hochschulgesetz:
- Kostenersatz Amt für Ausbildungsförderung
- Zuschüsse zum laufenden Betrieb
- Mittel zur Kompensation von Einnahmeausfällen infolge von Mensaschließungen, von Mieteinnahmeausfällen bei Studentenwohnheimen sowie von Mehrausgaben im Bereich der Sozialen Dienste (Corona-Bewältigungsfonds Sachsen 2020 – 2022)
Zuschüsse für Investitionen in den Erhalt und die Modernisierung der erforderlichen Einrichtungen:
- Sanierung und Modernisierung Studentenwohnheim Mannheimer Straße 5-7 (2023-2024)
- Teilsanierung Technische Grundausstattung und Dach, Wohnheim Mainzer Straße 2a (2021-2023)
- Modernisierung der Aufzüge im Wohnheim Straße des 18. Oktober Nr. 23, 25, 27, 29, 31 (2021)
- Beschaffung digitaler Schließanlagen für das Wohnheim Philipp-Rosenthal-Straße 29 (2021)
- Sanierung Technische Grundausstattung im Wohnheim Johannes-R.-Becher-Straße 7a (2021)
- Modernisierung im Studentenwohnheim Str. des 18. Oktober Nr. 33 (2019/2020)
- Investitionen in Verpflegungseinrichtungen (2021)
- Ersatzbeschaffung Küchentechnik Mensa am Elsterbecken (2020-2021)
- Erneuerung Raumtrennungsanlage Mensa Academica (2020-2021)
- Ersatzbeschaffung der Elektroakustischen Anlage zur Sprachalarmierung in der Mensa am Park (2020-2021)
- Modernisierung der Mensaria am Botanischen Garten (ehemals Cafeteria Phillip-Rosenthal-Str.) (2019-2020)
Das Studentenwerk Leipzig erhält außerdem Zuschüsse aus dem Bundesförderprogramm „Junges Wohnen“ für die Modernisierung der Einrichtungen:
- Modernisierung Studentenwohnheim Arno-Nitzsche-Straße 44 (2023-2024)
- Modernisierung Wohnheim Str. des 18. Oktober 23 (2023-2025)
- Modernisierung Wohnheim Philipp-Rosenthal-Str. 29b und 33 (2023-2027)
Nähere Informationen zu den Zuschüssen der vergangenen Jahre finden Sie in unseren Jahresberichten.
Für Chancengleichheit, Vielfalt und Toleranz – gegen Rassismus und Diskriminierung
Das Studentenwerk Leipzig bekennt sich klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wendet sich gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung. Unser Auftrag ist die Gewährleistung von Chancengleichheit im Studium. Sowohl bei unseren Studierenden als auch bei unseren Beschäftigten fördern wir Vielfalt und leben Wertschätzung und Toleranz.
Die Präsidentin des Deutschen Studierendenwerks, Prof. Dr. Beate A. Schücking, erklärt dazu:
„Das Deutsche Studierendenwerk ist parteipolitisch unabhängig. Wir sind aber nicht neutral, wenn es um die Verteidigung unseres Grundgesetzes und um die Fundamente unserer Demokratie und unserer Rechtsstaatlichkeit geht. ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘, heißt es im Artikel 1 des Grundgesetzes. Diesem Grundsatz fühlen sich die Studierenden- und Studentenwerke in Deutschland zutiefst verpflichtet. […]
Die Studierendenwerke sind zutiefst demokratische und soziale Institutionen, mit einem klaren moralischen und politischen Kompass, und mit einer klaren Haltung: Wir stehen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und eine offene, pluralistische Gesellschaft.
Unter den rund 18.000 Beschäftigten der Studierendenwerke sind viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte, und sie alle setzen ihre Energie, ihre Arbeit und ihre Zeit dafür ein, dass alle Studierenden in Deutschland möglichst gut studieren können, auch die internationalen Studierenden.“
Das Studentenwerk Leipzig unterstützt diese Positionierung. Wir leben die von Prof. Dr. Schücking betonten Werte.
Adressen & allgemeiner Kontakt
Studentenwerk Leipzig
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