Solidarprinzip

Alle beitragspflichtigen Studierenden leisten nach dem Solidarprinzip ihren Beitrag für die grundsätzliche Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistungsangebote des Studentenwerkes Leipzig und des Semestertickets. Der Semesterbeitrag für das Studentenwerk Leipzig und der Betrag für das Semesterticket müssen pro Semester gezahlt werden – unabhängig davon, ob der Studierende das komplette Semester (Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit) vor Ort ist oder nicht. Eine teilweise / monatsweise Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht, sondern nur die Möglichkeit, sich für die nachgewiesene Abwesenheit während des kompletten hiesigen Semesters befreien zu lassen.

Der Semesterbeitrag und der Betrag für das Semesterticket sind vergleichsweise gering, weil die Solidargemeinschaft aller Studierenden die Bereitstellung der Leistungsangebote solidarisch mitfinanziert – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der einzelne Studierende sie auch tatsächlich nutzt. Davon profitieren alle Mitglieder der Solidargemeinschaft, in besonderem Maße jedoch die Studierenden, die mehr als andere auf die Inanspruchnahme sozialer Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Die Solidarität der gesamten Studierendenschaft mit sozial unterstützungsbedürftigen Mitgliedern der Solidargemeinschaft steht dabei im Vordergrund – nicht die Leistungsgerechtigkeit im Einzelfall.

Beitragsbefreiungen müssen sehr restriktiv gehandhabt werden, denn je mehr Möglichkeiten für die Inanspruchnahme einer Beitragsbefreiung geschaffen werden, desto höher wird der zu leistende Beitrag für das gegebene Leistungsangebot für die anderen Mitglieder der Solidargemeinschaft.

Mehr Beitragsbefreiungen würden also zu einer Erhöhung des zu leistenden Beitrages pro Studierendem und damit letztendlich zur Aushöhlung der Solidargemeinschaft führen.

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