Der Semesterbeitrag ist ein solidarischer Beitrag zur Finanzierung der sozialen Unterstützungsleistungen des Studentenwerkes Leipzig, der unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen von jedem eingeschriebenen Studierenden der betreuten Hochschulen zu zahlen ist. Weitere Informationen zum Solidarprinzip findest du auf der Seite Solidarprinzip.
Eine Befreiung vom Semesterbeitrag oder die Rückzahlung des Semesterbeitrages bei Exmatrikulation/Studienplatzverzicht sind nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es gibt außerdem eine Regelung zum Semesterticket für schwerbehinderte Studierende.
Semesterbeitragsbefreiung
Eine Befreiung vom Semesterbeitrag setzt die Beurlaubung durch die Universität bzw. Hochschule (Urlaubssemester) und die nachgewiesene Abwesenheit vom Studienort Leipzig während des ganzen Semesters voraus.
- Beurlaubung durch die Universität oder durch eine Hochschule
Fragen zur Beurlaubung können ausschließlich im Studierendensekretariat der Universität bzw. bei den mit Studienangelegenheiten befassten Mitarbeiter:innen der Hochschulen beantwortet werden.
Die Beurlaubung durch Universität bzw. Hochschule zieht nicht automatisch die Befreiung vom Semesterbeitrag nach sich. - Antrag auf Befreiung vom Semesterbeitrag
Über die Befreiung vom Semesterbeitrag entscheidet das Studentenwerk Leipzig. Für die Befreiung ist der Nachweis der Abwesenheit vom Studienort Leipzig während des ganzen Semesters ausschlaggebend. Des Weiteren ist dem Antrag auf Befreiung vom Semesterbeitrag ein Nachweis über die von der Hochschule genehmigte Beurlaubung beizufügen.
Der Antrag auf Befreiung vom Semesterbeitrag muss beim Studentenwerk schriftlich und für jedes Semester einzeln auf dem entsprechenden Formblatt gestellt werden. Der komplette Antrag inklusive Abwesenheitsnachweis(e) muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn des Semesters, für das die Befreiung beantragt wird, im Studentenwerk eingegangen sein. Zu Antragstellung und Fristen ist § 3 Absatz 2 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Leipzig zu beachten.
Die Abwesenheit von Leipzig muss bei Antragstellung durch einen offiziellen Abwesenheitsnachweis belegt werden, d. h. die Tätigkeit, durch die man an einen anderen Ort als Leipzig gebunden ist, muss lückenlos über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Semesters (die Semesterlaufzeit an der Hochschule in Leipzig ist hierbei ausschlaggebend!) belegt werden. Der Abwesenheitsnachweis muss das exakte Beginn- und Enddatum der Abwesenheit von Leipzig enthalten. Sollten während eines Semesters mehrere Abwesenheitsgründe vorliegen, müssen die jeweiligen Abwesenheitsnachweise die gesamte Semesterlaufzeit lückenlos abdecken.
Der Abwesenheitsnachweis muss immer durch die auswärtige Einrichtung, an die man im Urlaubssemester gebunden ist (z.B. ausländische Hochschule, Praktikumsbetrieb, bei Krankheit der:die behandelnde Arzt:Ärztin usw.) aktuell für das jeweilige Semester ausgestellt werden.
Es muss sich um eine offizielle Bestätigung der auswärtigen Einrichtung handeln, d. h. das Dokument muss zweifelsfrei die ausstellende Einrichtung erkennen lassen, indem sie auf dem behörden-, bzw. dienststellen- oder geschäftseigenen Briefpapier geschrieben ist und eine Unterschrift mit Dienstbezeichnung der verantwortlichen Person sowie den behörden-, bzw. dienststellen- oder geschäftseigenen Stempel trägt. E-Mails der auswärtigen Einrichtung können daher nicht als offizielle Abwesenheitsnachweise anerkannt werden!
Abwesenheitsnachweise können z. B. folgende Dokumente sein:
1. bei Studium im Ausland:
- Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule oder
- verbindliche Zusage der Gasthochschule über Bereitstellung eines Studienplatzes (z. B. Letter of Acceptance, Pre-Registration oder andere vergleichbare Dokumente) oder
- ERASMUS Learning-Agreement (von der Gasthochschule unterzeichnet und abgestempelt)
Bitte beachte, dass auch für vorlesungsfreie Zeiträume während deines Aufenthaltes ein lückenloser Nachweis der Immatrikulation an der Gasthochschule zu erbringen ist.
2. bei Praktikum im Ausland:
- Praktikumsvertrag oder formelle Bestätigung des Praktikumsbetriebs, die den genauen Zeitraum, das Ausbildungsziel und die betreuende Person sowie den zeitlichen Umfang der Praktikumstätigkeit (z.B. Stunden pro Woche) erkennen lassen
3. bei Praktikum im Inland:
- Praktikumsvertrag oder formelle Bestätigung des Praktikumsbetriebs, die den genauen Zeitraum, das Ausbildungsziel und die betreuende Person sowie den zeitlichen Umfang der Praktikumstätigkeit (z.B. Stunden pro Woche) erkennen lassen
und
- Nachweis des Wohnortes am Praktikumsort außerhalb Leipzigs (z. B. Kopie Personalausweis, amtliche Meldebescheinigung, gültiger Mietvertrag)
- bei Vorhandensein einer Wohnung oder eines Zimmers in Leipzig, Nachweis über die Nichtnutzung (z.B. Kündigung, Untermietvertrag)
4. bei Krankheit:
- ärztliche Bescheinigung, dass das Studium während des ganzen Semesters nicht möglich ist
und
- Nachweis des Wohnortes außerhalb Leipzigs (z. B. Kopie Personalausweis, amtliche Meldebescheinigung, gültiger Mietvertrag)
- bei Vorhandensein einer Wohnung oder eines Zimmers in Leipzig, Nachweis über die Nichtnutzung (z.B. Kündigung, Untermietvertrag)
5. bei Schwangerschaft bzw. Kindererziehungszeit:
- ärztliche Bescheinigung oder Mutterpass bzw.
- Geburtsurkunde des Kindes
und
- Nachweis des Wohnortes außerhalb Leipzigs (z. B. Kopie Personalausweis, amtliche Meldebescheinigung, gültiger Mietvertrag)
- bei Vorhandensein einer Wohnung oder eines Zimmers in Leipzig, Nachweis über die Nichtnutzung (z.B. Kündigung, Untermietvertrag)
Komplette Rückmeldung
Die Rückmeldung ist erst dann komplett, wenn der Antrag auf Beurlaubung und der Antrag auf Befreiung vom Semesterbeitrag genehmigt wurden (Rückmeldefristen der Universität/Hochschule beachten!). Wenn eine Befreiung nicht möglich ist, führt erst die Einzahlung des Semesterbeitrages einschließlich des Betrages für das Semesterticket zur Rückmeldung an Universität oder Hochschule.
Achtung: Über die Befreiung vom Beitrag für die Studentenräte entscheiden diese selbst. Der Student_innenRat der Universität Leipzig hat diese Aufgabe im Zusammenhang mit der Semesterbeitragsbefreiung dem Studentenwerk Leipzig übertragen.
Bereits erfolgte Rückmeldung
Wenn die Befreiung erst nach erfolgter Rückmeldung an der Hochschule genehmigt wird, ist die Rückzahlung des bereits geleisteten Semesterbeitrages online zu beantragen. Eine Erstattung des Betrages für das Semesterticket ist nur dann möglich, sofern dieses für den zu erstattenden Zeitraum bei den Leipziger Verkehrsbetrieben nicht abgerufen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Erstattung des Betrages für das Semesterticket der Anspruch auf Fahrtberechtigung entfällt.
- Wo kann ich die Unterlagen zur Semesterbeitragsbefreiung einreichen?
Die Antragsunterlagen zur Semesterbeitragsbefreiung können per Post oder E-Mail an semesterbeitrag@studentenwerk-leipzig.de zugesendet werden (bitte auf Lesbarkeit von Scans achten) oder persönlich im Raum 215 in der Goethestraße 6 abgegeben werden.
Rückzahlung des Semesterbeitrages
- Rückzahlung des Semesterbeitrages bei Exmatrikulation/Studienplatzverzicht
Studierenden, die sich nach Immatrikulation oder Rückmeldung, aber vor Beginn eines Semesters exmatrikulieren bzw. die innerhalb der jeweils an der Universität/Hochschule geltenden Fristen vom Studienplatz zurücktreten (Studienplatzverzicht), kann auf Antrag der für dieses Semester entrichtete Semesterbeitrag zurückerstattet werden.
- Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages
Für die Rückzahlung des Semesterbeitrages ist online ein Antrag zu stellen.
Der Antrag ist bis spätestens vor Vorlesungsbeginn des Semesters, für das die Rückzahlung beantragt wird, zu stellen.
Dem Antrag ist die von der Universität/Hochschule ausgestellte Exmatrikulationsbescheinigung bzw. die Bescheinigung über den Verzicht des Studienplatzes beizufügen. Bei Abgabe des Antrages auf Rückzahlung ist ebenfalls der Studierendenausweis zur Kontrolle des Aufdrucks vorzulegen (wurde kein Studierendenausweis ausgehändigt, so ist dies mitzuteilen). Nach Prüfung des Aufdrucks kann sich ggf. weiterer Handlungsbedarf ergeben. Zu Antragstellung und Fristen ist § 3 Absatz 3 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Leipzig zu beachten.
Eine Erstattung des Betrages für das Semesterticket ist nur dann möglich, sofern dieses für den zu erstattenden Zeitraum bei den Leipziger Verkehrsbetrieben nicht abgerufen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Erstattung des Betrages für das Semesterticket der Anspruch auf Fahrtberechtigung entfällt.
Der Antrag kann übergangsweise noch als Antragsformular auf schriftlichem Weg eingereicht werden. Dafür lade den Antrag als PDF herunter: Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages Die Antragsunterlagen können per Post oder E-Mail an semesterbeitrag@studentenwerk-leipzig.de zugesendet werden (bitte auf Lesbarkeit von Scans achten) oder persönlich im Raum 215 in der Goethestraße 6 abgegeben werden.
Bei Fragen zur Semesterbeitragsbefreiung und –rückzahlung beraten wir gern. Detaillierte Hinweise findest du auch nachfolgend unter „Weitere Informationen“.
Weitere Informationen
Regelung zum Semesterticket für schwerbehinderte Studierende
Infos hierzu findest du auf der Seite Semesterticket.
Informationen zum Datenschutz
Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findest du in unserem Hinweisblatt.
Beitragsordnung
Informationen zur Höhe und Verwendung des Semesterbeitrages sowie zu dessen Befreiung findest du in der aktuell gültigen Beitragsordnung des Studentenwerkes Leipzig.