Erneute Verlängerung der Regelstudienzeit: Auch das Sommersemester 2021 wird voraussichtlich zum Pandemiesemester erklärt.
Wie das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT) angekündigt hat, wird voraussichtlich auch das Sommersemester 2021 zum Pandemiesemester erklärt. Eine verbindliche Rechtsverordnung des SMWKT (§ 114a Abs. 3 SächsHSFG) wird ab Juni 2021 erwartet.
BAföG-Empfangende sollten daher in jedem Fall einen Weiterförderungsantrag stellen. Für die Antragstellung kann das neue, vereinfachte Formblatt 9 genutzt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder in den persönlichen Verhältnissen der beziehungsweise des Studierenden ergeben. Die Antragsformulare können online heruntergeladen werden.
Durch eine Änderung im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz zum Jahreswechsel war die Regelstudienzeit für Studierende coronabedingt um ein, beziehungsweise zwei Semester verlängert worden. Dadurch verlängerte sich auch der BAföG-Anspruch um bis zu zwei weitere Semester.