Überbrückungshilfe: Fortsetzung im Sommersemester 2021

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Die Überbrückungshilfen für Studierende in Notlage werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis September 2021 weiterhin angeboten. Gleichzeitig wurden die FAQs aktualisiert, um die Antragstellung zu erleichtern.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat entschieden, die Überbrückungshilfen für Studierende nahtlos fortzusetzen und auch für das gesamte Sommersemester 2021 anzubieten. Leipziger Studierende in pandemiebedingten Notlagen können den Zuschuss damit bis September 2021 beim Studentenwerk Leipzig beantragen. 

Die Überbrückungshilfen für Studierende in pandemiebedingten Notlagen stellt das BMBF den Studierenden- und Studentenwerken in Deutschland zur Verfügung und legt die Richtlinien zu den Rahmenbedingungen der Förderung fest. Diese Hilfe wurde im ersten Lockdown ins Leben gerufen und im November 2020 erneut gestartet. Seit Juni 2020 sind mehr als 460.000 Anträge bei den deutschen Studentenwerken eingegangen, mehr als 300.000 wurden davon positiv beschieden. Im Januar 2021 lag die Zusage-Quote bei 75 Prozent, im Februar 2021 bei 76 Prozent. Inzwischen konnten insgesamt rund 135 Millionen Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss an Studierende ausbezahlt werden.

Um die Antragstellung zu erleichtern, wurden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe angepasst und aktualisiert. Somit soll es allen Studierenden möglich gemacht werden, sich ausreichend über die Nothilfe zu informieren und für sich beantragen zu können.

Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden.

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: +49 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de   

Servicezeiten der Hotline:

  • Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Für einen besseren Überblick haben wir die wichtigsten Fragen zur Antragstellung sowie technische Hinweise zusammengetragen: