Sonderregelung zum Semesterticket aufgehoben

20_10_12_kuzmeldung_semesterticket

Die seit Ende März geltende Sonderregelung zur Validierung von Semestertickets wurde zum 1. Oktober 2020 aufgehoben. Es gilt wieder, wie bisher, nur der gültige Studienausweis mit dem MDV-Aufdruck in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Die seit Ende März geltende Sonderregelung zur Validierung von Semestertickets wurde zum 1. Oktober 2020 aufgehoben. Mit der pandemiebedingten Kulanzregelung der Verkehrsunternehmen im Gebiet des MDV-Semesterticket waren Studierendenausweise mit alter Validierung zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung übergangsweise als gültiger Fahrausweis anerkannt worden. Nun gilt als Semesterticket, wie bisher, nur der gültige Studienausweis mit dem MDV-Aufdruck in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.