Das neue Veranstaltungsangebot unserer Rechtsberatung ist nicht nur für (werdende) studentische Eltern interessant. Hier erfahren Sie nämlich auch, wie viel Unterhalt Ihnen selbst im Studium zusteht!
Passend zum Weltkindertag am 20. November, an welchem speziell die Erklärung der Kinderrechte gefeiert wird, können wir eine neue Vortragsreihe unserer Rechtsberatung zum Thema anbieten. In den beiden separaten Online-Seminaren klärt unsere Sozialberatung in Kooperation mit der Leipziger Kanzlei Sammler & Müller Fragen Rund um die Themen Unterhaltsanspruch im Studium sowie Kinderbetreuung und Kindesunterhalt. Demnach ist das Angebot nicht nur für (werdende) studentische Eltern relevant, sondern auch für Studierende, welche nach wie vor Anspruch auf Unterhaltszahlungen der Eltern haben.
1. Impulsvortrag und Fragerunde
Was müssen Deine Eltern zahlen – Unterhaltsansprüche im Studium
Studierende Kinder sind unterhaltsberechtigt – auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Der Unterhaltsanspruch erlischt in der Regel erst mit Abschluss der ersten Berufsausbildung. Doch welcher Elternteil muss bis dahin überhaupt zahlen? Wonach richtet sich die Höhe des Kindesunterhaltes und was ist mit dem Kindergeld? Diese und weitere dringende Fragen werden hier beantwortet.