Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch für Studentinnen.
Damit steht ihnen – wie bisher nur berufstätigen Schwangeren – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes eine gesetzlich verankerte Schonzeit zu. Die Sozialberatung des Studentenwerkes informiert gern im persönlichen Beratungsgespräch zu allen wichtigen Neuerungen im Mutterschutzgesetz und wie diese das Studium oder BAföG beeinflussen.