
Studierende, die eine Mensa-Kinderkarte für ihre Kinder nutzen, sollten diese so schnell wie möglich verlängern. Ab dem 07.04.2025 werden nicht verlängerte Karten gesperrt. Bei Sperrung der Karte müssen die Mahlzeiten selbst bezahlt werden – eine Rückerstattung ist später nicht möglich.
So wird die Karte verlängert:
- Nachweis des Studierendenstatus: Der aktuelle Studierendenstatus muss jedes Semester bei der Sozialberatung nachgewiesen werden. Dazu ist die Immatrikulationsbescheinigung (mit den rückseitigen Nummern) per E-Mail an sozialberatung@studentenwerk-leipzig.de zu senden.
Weitere wichtige Hinweise zur Mensa-Kinderkarte:
- Gültigkeit der Karte: Jede Mensa-Kinderkarte ist an ein Kind gebunden und berechtigt zu einer kostenlosen warmen Mahlzeit pro Tag und Kind. Das Angebot gilt für die Kinderteller in den Mensen.
- Anspruch auf Kinderteller: Ein Elternteil muss entweder eine Hauptspeise oder zwei Beilagen oder einen Salatteller essen, um für jedes Kind eine kostenlose Mahlzeit zu erhalten. Beispiel: Eine Mutter mit drei Kindern benötigt drei Kinderkarten für drei Kinderteller.
- Ausgeschlossen sind: Salate, Desserts und das Cafeteria-Sortiment.
Wichtig: Ab dem 07.04.2025 gibt es ohne Verlängerung keine kostenlose Mahlzeit mehr fürs Kind!