Infos zur Mindestlohnerhöhung für Studierende

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Zum 1. Oktober 2022 ist der Mindestlohn auf 12 Euro gestiegen. Die Anhebung wirkt sich auch positiv auf Studierende aus.

Was ist neu?

Der Mindestlohn erhöht sich automatisch für alle Arbeitnehmer:innen, die bis zum 30. September weniger als 12 Euro pro Stunde verdient haben. Studentische Hilfskräfte erhalten seit dem 1. Oktober beispielsweise statt 10,63 Euro pro Stunde den neuen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde.

Worauf wirkt sich die Mindestlohnerhöhung aus?

  • Stundenanzahl:
    Minijobber:innen dürfen bei einem Stundenlohn von 12 Euro maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten, bei höherem Stundenlohn reduziert sich diese Stundenanzahl entsprechend.
  • BAföG:
    Der BAföG-Freibetrag für eigenes Einkommen wird analog zur neuen Verdienstgrenze angehoben. Minijobber:innen, die BAföG beziehen, dürfen also 520 Euro im Monat verdienen, ohne, dass sich dies negativ auf das BAföG auswirkt.
  • Rentenversicherung:
    Ein angegebener Befreiungsantrag für die Rentenversicherung behält seine Wirkung, muss also mit der Steigerung nicht für den selben Job neu gestellt werden.
  • Familienversicherung:
    Die Einkommensgrenze in der Familienversicherung wird ebenfalls an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst.

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