Im Rahmen des Entlastungspakets III wurde ein weiterer Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen beschlossen.
Der Bundestag hat einen zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro beschlossen.
Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Den Zuschuss bekommen, analog zum ersten Heizkostenzuschuss, alle BAföG-Empfänger:innen automatisch aufs Konto, die für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 gefördert wurden. Wann der Zuschuss ausgezahlt wird, ist noch nicht konkret bekannt, voraussichtlich ist die Auszahlung aber erst im Frühjahr 2023 möglich.
TIPP: Studierende können immer noch einen BAföG-Antrag stellen, um die Voraussetzungen für den Zuschuss zu erfüllen! Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Höhe des BAföGs gezahlt.