Informationen zum Rundfunkbeitrag

22-10_adobestock_179162554_web

Erste eigene Unterkunft – was Studierende zum Rundfunkbeitrag wissen müssen.

Studierende, die zum Start des Wintersemesters 2022/23 in die erste eigene Wohnung, eine Wohngemeinschaft oder ein Studentenwohnheim ziehen, müssen unter Umständen auch das erste Mal den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen.

Egal ob eigene Wohnung oder Zimmer in Studentenwohnheimen, grundsätzlich ist monatlich der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro zu zahlen. WGs können sich diesen Beitrag teilen. Hier muss jeweils nur ein:e volljährige:r Bewohner:in beim Beitragsservice angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Um unnötige Doppelanmeldungen oder eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich zeitnah um die Ummeldung des eigenen Wohnsitzes und die entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice zu kümmern.

Empfänger:innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Daher unbedingt BAföG-Antrag stellen! Denn egal, wie viel BAföG bewilligt wird, der Rundfunkbeitrag kann eingespart werden. 

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema hat der Beitragsservice auf unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende.

Entdecke unsere neue App

Hey 👋 Füge unsere App auf deinem Smartphone zum Startbildschirm hinzu.

Mehr erfahren

Trigger