Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen wird verdoppelt
BAföG-Empfänger:innen sollen mit einem Heizkostenzuschuss von 230€ unterstützt werden.
BAföG & Finanzen /
Der geplante Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen soll von ursprünglich 115€ auf 230€ verdoppelt werden.
Die wichtigsten Fakten:
Der Zuschuss wird von ursprünglich 115 Euro auf 230 Euro verdoppelt und soll nur einmalig ausgezahlt werden.
Berechtigt sein sollen Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben und nicht bei ihren Eltern leben.
Zunächst muss der Bundestag das Gesetz beschließen (voraussichtlich bis 1. Juni 2022).
Der Zuschuss soll antragslos und automatisch an die BAföG-Empfänger:innen ausgezahlt werden.
Bitte beachten: Haben sich Ihre Kontaktdaten oder Bankverbindung geändert, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständigen BAföG-Sachbearbeiter:innen, damit der Zuschuss auch auf dem richtigen Konto landet. Den richtigen Kontakt finden Sie auf unserer Seite „Ihre BAföG-Sachbearbeiter:innen“.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zu dem Thema auch eine FAQ-Seite eingerichtet: