Erhöhte Zuschüsse für sächsische Studentenwerke

Doppelhaushalt 2021/22 Zuschüsse Finanzierung Investitionen

Der Sächsische Doppelhaushalt 2021/22 beinhaltet höhere Zuschüsse für die Studentenwerke als ursprünglich vorgesehen. Der Freistaat ermöglicht damit weiterhin die gute Unterstützung der
Studierenden, gerade in den schwierigen Zeiten der Pandemie.

Am 20. Mai 2021 wurden im Doppelhaushalt 2021/2022 die Zuschüsse für die sächsischen Studentenwerke beschlossen, die nun höher ausfallen, als zunächst im Regierungsentwurf vorgesehen. Die Zuschüsse des Freistaates Sachsen zum laufenden Betrieb und für Investitionen belaufen sich nun insgesamt auf rund 32 Mio. Euro. Ebenso geben die Verpflichtungsermächtigungen bis 2025 ein höheres Maß an Planungssicherheit für mehrjährige Investitionsvorhaben. Besonders wichtig für die Studentenwerke ist eine verlässliche und planbare Finanzierung, denn diese sichert die soziale Infrastruktur und ermöglicht, sie kontinuierlich zu modernisieren. Dringend notwendige Ersatzinvestitionen oder Sanierungen im Bereich der Mensen und Cafeterien sowie der Studentenwohnheime können damit getätigt werden. Auch die stark nachgefragten psychosozialen Beratungsangebote werden weiterhin kofinanziert und tragen wesentlich zu einem gelungenen Studium bei.

„Unser Dank gilt den Abgeordneten des Sächsischen Landtags und dem zuständigen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, welche sich für die Belange der Studentenwerke eingesetzt haben. Damit wird uns auch zukünftig ermöglicht, unsere vielfältigen Leistungen für die Studierenden zu erbringen und so zu einem erfolgreichen Studium an den sächsischen Hochschulstandorten beizutragen“, so Anja Schönherr, Sprecherin der sächsischen Studentenwerke. Gerade in der Pandemie haben sich die Studentenwerke als zuverlässige Ansprechpartner der Studierenden gezeigt. Mit ihren umfangreichen Angeboten an sozialer, psychologischer und rechtlicher Beratung, preiswertem Wohnraum, günstiger Verpflegung und der Studienfinanzierung nach dem BAföG werden die Studierenden in dieser schwierigen Zeit besonders unterstützt. Zusätzlich haben die Studentenwerke kurzfristig die Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfe für die Studierenden übernommen und dazu beigetragen, dass das Studium nicht wegen finanzieller Nöte aufgegeben werden muss.

Der beschlossene Doppelhaushat gilt für die vier Sächsischen Studentenwerke:

  • Studentenwerk Leipzig
  • Studentenwerk Dresden
  • Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
  • Studentenwerk Freiberg