Höherer Wohnzuschlag, größere Einkommensfreibeträge und neue Höchstfördersätze – das soll sich zum Wintersemester 2019/20 ändern.
Der Bundestag hat eine neue BAföG-Reform beschlossen: Ab August 2019 sollen unter anderem neue Höchstfördersätze gelten, die Einkommensfreibeträge sollen steigen und der Wohngeldzuschuss soll angepasst werden.
Die wichtigsten Änderungen im Detail:
Gerade durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge sollen Studierende, deren Eltern bislang knapp über den Einkommensgrenzen lagen, in Zukunft vom BAföG profitieren.
Es gibt allerdings auch Kritik an der BAföG-Reform. So begrüßt das Deutsche Studentenwerk (DSW) zwar die geplante Anhebung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen, fordert aber eine deutlich stärkere Erhöhung des Grundbedarfs. Außerdem müsse das BAföG endlich mit der Studienwirklichkeit synchronisiert werden: Die Förderungshöchstdauer muss für die Regelstudienzeit plus mindestens ein weiteres Semester verlängert und das BAföG für das Teilzeit- oder Orientierungsstudium geöffnet werden, fordert DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.
Die Reform muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.