AutoLoad

Wichtiges zum
AutoLoad

Kein Bargeld dabei und trotzdem Hunger? Mit AutoLoad kann der Studienausweis bzw. die Mensakarte automatisch an der Kasse aufgeladen werden!

Was ist AutoLoad?

  • Ein Service für moderne und unkomplizierte bargeldlose Bezahlung.
  • Ist das Guthaben auf deinem Studienausweis oder deiner Mensakarte aufgebraucht bzw. der von dir festgelegte Grenzbetrag unterschritten, kannst du deine Karte automatisch beim Bezahlvorgang an unseren Mensakassen aufladen.
  • Dazu erteilst du dem Studentenwerk Leipzig zuvor online ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Der Betrag, der mindestens aufgewertet werden soll, wird bei Registrierung festgelegt und kann später im Karten-Serviceportal angepasst/geändert werden. 

Warum AutoLoad?

  • Kein Anstehen an den Aufwertern.
  • Schnelles, bargeldloses Aufladen an den Kassen.
  • Komfortable Steuerung über das Karten-Serviceportal.

Wie und wo kann ich mich für AutoLoad registrieren?

  • Für die Teilnahme an AutoLoad ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
  • Dafür musst du dich zurerst ein Initialpasswort holen. Dieses erhältst du auf Nachfrage an allen Kassen unserer Mensen und Cafeterien.
  • Mit diesem Passwort und deiner Kartennummer loggst du dich im Karten-Serviceportal ein und meldest dich für AutoLoad an. 
  • Berechtigt sind alle Studierenden sowie Beschäftigten der Leipziger Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Leipzig.
  • Du benötigst ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut, das Initialpasswort und deinen Studierendenausweis bzw. eine Mensakarte.

Nach der ersten Anmeldung kannst du dein Passwort im Karten-Serviceportal ändern. Solltest du dein Initialpasswort verlieren, kann es an jeder Kasse unserer Mensen & Cafeterien neu ausgedruckt werden. 

Im Karten-Serviceportal kannst du folgende Funktionen nutzen:

  • hinterlegte Bankverbindung anzeigen lassen und ändern,
  • Kartenumsätze anzeigen lassen,
  • Änderung des Aufladebetrages sowie der Aufladeschwelle (max. 50 Eur pro Aufladevorgang und Tag),
  • Karte sperren lassen,
  • jederzeit vom AutoLoad-Verfahren abmelden.

Fragen und Antworten

  • Aufwertbetrag – Was ist das und wie kann ich ihn ändern?

    Der Aufwerbetrag ist der Betrag, der als Guthaben auf die Mensakarte aufgeladen wird, sobald das Restguthaben unterschritten und einer Aufladung an der Kasse zugestimmt wurde (Standard: 10 Euro).

    • Minimaler Aufwertbetrag: 5 Euro
    • maximaler Aufwertbetrag: 50 Euro.
  • Was ist der Grenzbetrag und lässt er sich ändern?

    Der Grenzbetrag ist das Limit, bei dem eine AutoLoad-Abfrage erfolgt und du an der Kasse gefragt wirst, ob du aufladen möchtest. Du musst der Aufladung an der Kasse zustimmen. Standardmäßig liegt der Grenzbetrag bei 2 Euro. Nach der Registrierung im Serviceportal lässt sich der Grenzbetrag jederzeit online ändern.

  • Wann kann ich aufladen?

    Eine Aufladung der Mensakarte via AutoLoad funktioniert nur in Verbindung mit einem Kauf an den Kassen unserer Mensen und Cafeterien. Diese beiden Vorgänge ‚Kauf-Transaktion‘ und ‚Aufladung‘ sind technisch im Kassensystem miteinander verknüpft und lassen sich nicht voneinander trennen.

  • Wie oft kann ich aufladen?

    Um Missbrauch zu verhindern, kann eine Aufwertung via AutoLoad nur einmal am Tag erfolgen.

  • Was ist, wenn ich zu wenig Geld auf meinem Bankkonto habe?

    Kommt es nach dem Aufladen via AutoLoad aufgrund eines ungedeckten Bankkontos zu einer Rücklastschrift, wird die Mensakarte gesperrt, da die Aufladung der Mensakarte von einem ungedeckten Bankkonto Schulden beim Studentenwerk verursacht hat.

  • Sperre wegen Zahlungsrückstand – was tun?

    Zahlungsrückstände können in der Mensa am Elsterbecken im Foyer Raum 004, Marschnerstr. 29C bar einbezahlt werden. Bitte buche vorab einen Termin über unser Termintool. Die Karte wird dann entsperrt und ist wieder für AutoLoad nutzbar. Es ist möglich, eine Karte bei wiederholten Problemen für AutoLoad über die Internetabfrage zu sperren.

    Ein Zahlungsrückstand entsteht wie folgt: Wenn die Karte über Autoload aufgeladen wird, wird der Betrag nach ca. drei bis fünf Werktagen von deinem Konto per Lastschrift eingezogen. Es kann vorkommen, dass die Bank den Einzug aus verschiedenen Gründen ablehnt. Dafür erheben die Bank des:der Nutzer:in und die Bank des Studentenwerkes Rücklastschriftgebühren. Der Zahlungsrückstand setzt sich aus dem Betrag der Aufladung und den Gebühren zusammen.

  • Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?

    Auf der Mensakarte werden vom Studentenwerk selbstverständlich keine Daten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse gespeichert. Rückschlüsse auf deine Person oder finanzielle Verhältnisse durch Inbesitznahme der Karte durch Dritte sind daher nicht möglich.

    Mit der Karte ist das SEPA-Mandat (einschließlich Bankdaten und Anschrift) verknüpft, das für den Aufwertungsvorgang benötigt wird. Es werden vom Studentenwerk keine weiteren Daten elektronisch erfasst. Das SEPA-Mandat inklusive der verbundenen Daten wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufbewahrt.

  • Was passiert bei Verlust der Karte?

    Bei Verlust des Studienausweises bzw. der Mensakarte hat der:die Kartenbesitzer:in schnellstmöglich in Eigenverantwortung die Karte entweder online im Karten-Serviceportal oder bei der jeweiligen Kartenausgabestelle zu sperren, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Das Studentenwerk Leipzig kann bei einem Verlust keine Haftung übernehmen.

  • Was passiert mit dem Restguthaben bei Verlust der Karte?

    Dort, wo du die Karte sperren lässt, muss gleichzeitig die Kartennummer erfragt werden. Mit deiner Kartennummer kannst du dich am Tresen des Studentenwerkes im Studenten Service Zentrum (SSZ), Goethestraße 3-5 oder per Mail an kartenservice@studentenwerk-leipzig.de melden, um dein Restguthaben auf eine neue Karte übertragen zu lassen oder es dir in der Mensa am Elsterbecken im Foyer Raum 004, Marschnerstr. 29C bar auszahlen zu lassen.

  • Was muss ich vor der Rückgabe einer Karte tun?

    Vor Rückgabe einer Karte muss das SEPA-Mandat im Karten-Serviceportal auf unserer Webseite deaktiviert werden.

Datenschutz

Informationen zu deinen datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Autoload-Verfahren findest du in folgendem Dokument: informationspflicht_autoload.pdf

Entdecke unsere neue App

Hey 👋 Füge unsere App auf deinem Smartphone zum Startbildschirm hinzu.

Mehr erfahren

Trigger