Zugang zum
Jobtool
Bereits seit 1992 gibt es das Serviceangebot der Jobvermittlung. Wir bieten Studierenden, welche sich neben dem Studium etwas dazu verdienen wollen, ein breites Spektrum an Jobangeboten.
Bitte klicke auf einen der beiden Buttons, um zum Jobtool zu gelangen. Nach der Registrierung können Studierende dort nach passenden Jobs suchen; Arbeitgeber:innen können Jobs einstellen.
Informationen für Studierende
- Wie funktioniert die Jobvermittlung?
Du interessierst dich für ein Jobangebot aus unserem Jobportal? In den folgenden vier Schritten haben wir die wichtigsten Fakten für dich zusammengestellt. Informationen für Arbeitgeber:innen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Here you can find our English instruction sheet „Step-by-step guide for students“.
1. Online registrieren
Nutzungsvoraussetzung des Jobportals ist, dass Jobsuchende an einer der dem Studentenwerk zugeordneten Leipziger Hochschule ordentlich eingeschrieben sind, für die das Studentenwerk Leipzig seine Serviceleistungen erbringt. Sollte ein Jobangebot nicht an Leipziger Studierende vermittelbar sein, können auch Studierende anderer deutscher öffentlicher Hochschulen ihr Interesse bekunden. Als Nachweis dient die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters.
Wer diese Bedingung erfüllt, kann sich in unserem Jobportal registrieren. Nähere Infos sind in unserer Anleitung für Studierende zur Registrierung zu finden. Für diese Registrierung sind persönliche Angaben und Dokumente nötig (siehe nächste Frage: „Welche Dokumente werden benötigt?).
2. Freischaltung des Profils
Ein neu angelegtes Profil wird einmalig durch unsere Jobvermittlung vor Ort freigeschaltet. Nutze dafür unsere Sprechzeiten und buche dir einen Termin über unser Terminbuchungstool.
Semesterweise Verlängerung: In jedem Semester muss die aktuelle Studienbescheinigung im Nutzerkonto hinterlegt werden. Bei neu eingestellten Studienbescheinigungen wähle bitte die Gültigkeit aus. Für die Aktualisierung der Studienbescheinigung benötigst du keinen Termin, das kann einfach digital passieren.
3. Passendes Jobangebot finden
Alle Jobangebote, die durch die Jobvermittlung betreut werden, findest in unserem Jobportal. Bei der Wahl des Jobs ist es wichtig, genau zu prüfen, ob du die nötigen Anforderungen und Arbeitszeiten tatsächlich realisieren kannst.
Nach der Freischaltung deines Profils kannst du dich für die Jobangebote in unserem Portal über den Button „Vermittlungsprozess starten“ vermitteln lassen.
Wenn du den Vermittlungsprozess für ein Jobangebot gestartet hast, erkennt das Tool dies automatisch. Die Vermittlung wird von den Sachbearbeiter:innen ausgelöst. Du musst dich bei uns nicht zusätzlich melden. Bitte kontaktiere umgehend den:die Arbeitgeber:in. Besteht kein Interesse mehr an der Vermittlung, kannst du diese über deinen Account unter dem Punkt „vermittelte Jobs“ wieder aufheben.
4. Beim Arbeitgeber/der Arbeitgeberin melden
Nach der Entscheidung für einen Job bekommst du die Kontaktdaten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und musst dich selbst bei ihm oder ihr melden.
Parallel dazu erhält der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin deine Kontaktdaten. Ab diesem Zeitpunkt rechnet er:sie fest mit deiner Kontaktaufnahme, daher solltest du vorher gut überlegen, ob du den Job auch wirklich wahrnehmen kannst.
5. Feedback geben
Zur Verbesserung der Qualität unserer Jobangebote und zur transparenten Darstellung des Vermittlungsprozesses haben Studierende die Möglichkeit, Arbeitgeber:innen zu bewerten.
- Welche Dokumente werden benötigt?
Mitzubringen zur Jobvermittlung sind:
von Studierenden aus Ländern der Europäischen Union
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung – wenn diese nicht bereits im Jobportal hochgeladen wurde (Studierendenausweis allein reicht nicht aus)
- Personalausweis oder Pass
von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten
neben den oben genannten noch folgende Dokumente:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
Mitzubringen zum:zur Arbeitgeber:in sind:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Pass, ggf. mit Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Lohnsteuer-ID
- Sozialversicherungsausweis
- Bankverbindung
Hinweis: Nicht ordentlich eingeschrieben im Sinne der Sozialversicherung sind:
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden,
- Promotionsstudierende,
- Teilzeitstudierende sowie
- Teilnehmer:innen an Deutschkursen und Studienkollegien.
Nicht ordentlich eingeschriebene Studierende unterliegen der Sozialversicherungspflicht!
Weitere Informationen zum Thema Jobben im Studium erhältst du auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.
Jobvermittlung
Eingang rechts neben dem Haupteingang
Goethestraße 6
04109 Leipzig
Telefonsprechzeiten
Montag
09:00 – 11:00
Informationen für Arbeitgeber:innen (Firmen & Privathaushalte)
Sie wollen als Unternehmen oder Privathaushalt einen Nebenjob an Studierende über die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig vermitteln lassen?
So gehen Sie vor:
- Schritt-für-Schritt-Anleitung lesen.
- Leitfaden für Arbeitgeber:innen lesen.
- Arbeitgeber:innenprofil in unserem Jobportal anlegen, über welches Sie dann Jobangebote veröffentlichen können.
- Wichtig: Bitte geben Sie uns im Jobportal eine Rückmeldung, ob sich der:die Studierende bei Ihnen gemeldet hat. Nur dann können Sie weitere Anzeigen schalten und wir unsere Jobvermittlung optimieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Jobvermittlung.
Hinweise
Im Büro der Jobvermittlung bzw. im Jobportal des Studentenwerkes werden persönlichen Daten abgefragt. Bei Fragen dazu lies bitte unsere Angaben zur Verwendung der persönlichen Daten.
Wenn Sie nicht studieren und sich für einen Job beim Studentenwerk interessieren, schauen Sie bitte in unsere Stellenanzeigen.
Fragen & Antworten
- Wieso kann der angegebene Arbeitsbeginn in der Vergangenheit liegen?
Die Eingabe „ab sofort“ ist technisch nicht möglich. Siehst du also ein Datum der vergangenen Tage, ist es meist das Datum der Veröffentlichung und nennt den frühestmöglichen Starttermin. Es bedeutet nicht, dass das Jobangebot nicht mehr zur Verfügung steht.
- Wie viele Jobangebote kann ich mir vermitteln lassen? Und warum?
Du darfst dir maximal drei Jobangebote vermitteln lassen. Du solltest die Gelegenheit haben, sich mit den Arbeitgeber:innen in Kontakt zu setzen bzw. deine Bewerbung zu überstellen.
- Was ist mit Jobs, bei denen der Button „Vermittlungsprozess starten“ nicht möglich ist, die jedoch noch auf der Webseite veröffentlicht sind?
Bei diesen Jobs ist das Kontingent der Vormerkmöglichkeiten erschöpft. Da erfahrungsgemäß nicht alle Vermittlungen zu einer Einstellung führen, lohnt es sich immer, bei der Jobvermittlung nachzufragen, solange der Job veröffentlicht ist.
- Was muss ich bei Selbstständigkeit neben dem Studium beachten?
Häufig werden interessante Studierendenjobs als selbstständige Tätigkeiten, z.B. Honorartätigkeiten, angeboten. Hier gibt es einiges zu beachten. Im Hinweisblatt findest du die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Thema, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Bei weiteren Fragen komme gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch in die Sozialberatung.
Wer wir sind
Ute Otto
Ulrike Hentrich
Wo wir zu finden sind
Die Jobvermittlung ist rechts neben dem Haupteingang des Studentenwerkes von außen über eine eigene Treppe zu erreichen.
Weitere Beratungsangebote und Informationsquellen
- Zum Thema Finanzen oder bei Problemen kannst du dich gerne an die Sozialberatung und/oder die Rechtsberatung des Studentenwerkes Leipzig wenden.
- Weitere Informationen zum Thema Jobben im Studium erhältst du außerdem auf der Website des Deutschen Studentenwerkes.
Downloads
- Richtlinien der Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig
- Anleitung für Studierende
- Anleitung für Arbeitgeber:innen
- Leitfaden/Information für Arbeitgeber:innen
- Hinweisblatt zur Selbstständigkeit und Honorartätigkeit neben dem Studium
- Informationen zum Jobben vom Deutschen Studierendenwerk
- Angaben zum Datenschutz
- FAQ zum Jobben neben dem Studium
- FAQ zum Urlaubssemester