

Jobvermittlung
Geänderte Öffnungszeiten
Die Jobvermittlung bietet bis auf Weiteres keine offenen Sprechzeiten an. Alle Jobangebote werden per E-Mail bzw. Vormerkfunktion vermittelt.
Sie erreichen uns unter +49 341 96 59 630 und +49 1761 96 59 667 zu folgenden telefonischen Sprechzeiten:
- Dienstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
- Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Außerdem können Sie uns Ihr Anliegen auch gern kurz per E-Mail unter jobvermittlung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de schildern und bei Bedarf um einen telefonischen Rückruf bitten (dazu bitte einen zeitlichen Rahmen angeben).
Wichtige Hinweise
Wenn Sie ein neu angelegtes Profil freischalten lassen wollen, senden Sie bitte ein Scan/Foto Ihres Personalausweises oder Ihres Passes per E-Mail an die Jobvermittlung.
Wenn Sie sich für ein Jobangebot über die Vormerkfunktion angemeldet haben, sendet uns das System automatische eine E-Mail. Sie müssen sich bei uns nicht extra melden, aber Sie sind verpflichtet, nach der Vermittlung den Arbeitgeber zu kontaktieren.
Bei neu eingestellten Studienbescheinigungen schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail, damit wir Ihr Profil aktualisieren können. Wenn bereits Vermittlungen stattgefunden haben, benötigen wir nicht erneut die Vorlage Ihres Personalausweises oder Ihres Passes.
Informationen für Studierende*
Sie suchen einen studentischen Nebenjob? Schauen Sie zunächst einmal in die Richtlinien, nach denen die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig arbeitet.
Wie funktioniert die Jobvermittlung?
Details anzeigen
Sie interessieren sich für ein Jobangebot aus unserem Jobportal? In den folgenden vier Schritten haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt. Informationen für Arbeitgeber finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Here you can find our English instruction sheet Four steps to getting a student job.
1. Online registrieren
Nutzungsvoraussetzung des Jobportals ist, dass Jobsuchende an einer der dem Studentenwerk zugeordneten Leipziger Hochschule ordentlich eingeschrieben sind, für die das Studentenwerk Leipzig seine Serviceleistungen erbringt. Sollte ein Jobangebot nicht an Leipziger Studierende vermittelbar sein, können auch Studierende anderer deutscher öffentlicher Hochschulen ihr Interesse bekunden. Als Nachweis dient die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters.
Wer diese Bedingung erfüllt, kann sich in unserem Jobportal registrieren. Nähere Infos sind in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung zu finden. Für diese Registrierung sind persönliche Angaben und Dokumente nötig (siehe nächste Frage: "Welche Dokumente werden benötigt?).
2. Passendes Jobangebot finden
Alle Jobangebote, die durch die Jobvermittlung betreut werden, finden Sie in unserem Jobportal. Bei der Wahl des Jobs ist es wichtig, genau zu prüfen, ob Sie die nötigen Anforderungen und Arbeitszeiten tatsächlich realisieren können.
3. Büro der Jobvermittlung aufsuchen
Danach geht es direkt in die Jobvermittlung, denn alle Jobs werden nur nach persönlicher Vorstellung während der Sprechzeiten vergeben. In einem kurzen Gespräch wird Ihr Studierendenprofil im Jobportal geprüft. Dabei müssen Sie sich mittels Personalausweis bzw. durch einen gültigen Reisepass legitimieren. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle.
4. Beim Arbeitgeber melden
Nach der Entscheidung für einen Job bekommen Sie die Kontaktdaten des Arbeitgebers und müssen sich selbst bei ihm melden.
Parallel dazu erhält die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Ihre Kontaktdaten. Ab diesem Zeitpunkt rechnet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber fest mit Ihrer Kontaktaufnahme, daher sollten Sie vorher gut überlegen, ob Sie den Job auch wirklich wahrnehmen können.
5. Feedback geben
Zur Verbesserung der Qualität unserer Jobangebote und zur transparenten Darstellung des Vermittlungsprozesses haben Studierende die Möglichkeit, Arbeitgeber zu bewerten. Diese Funktion wird im Jobportal erst freigeschaltet, wenn der Arbeitgeber Ihre Kontaktaufnahme bestätigt hat. Hat der Arbeitgeber dies nicht getan, informieren Sie uns bitte und wir schalten die Feedback-Funktion für Sie frei.
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie einen Link zu unserem Jobportal. Schauen Sie einfach durch unsere Jobangebote. Vielleicht ist etwas für Sie dabei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Welche Dokumente werden benötigt?
Details anzeigen
Mitzubringen zur Jobvermittlung sind:
von Studierenden aus Ländern der Europäischen Union
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung – wenn diese nicht bereits im Jobportal hochgeladen wurde (Studierendenausweis allein reicht nicht aus)
- Personalausweis oder Pass
von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten
neben den oben genannten noch folgende Dokumente:
- Aufenthaltsgenehmigung – wenn diese nicht bereits im Jobportal mit hochgeladen wurde
- Arbeitserlaubnis – wenn diese nicht bereits im Jobportal mit hochgeladen wurde
Mitzubringen zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber sind:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Pass, ggf. mit Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Lohnsteuer-ID
- Sozialversicherungsausweis
- Bankverbindung
Hinweis: Nicht ordentlich eingeschrieben im Sinne der Sozialversicherung sind:
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden,
- Promotionsstudierende,
- Teilzeitstudierende sowie
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Deutschkursen und Studienkollegien.
Nicht ordentlich eingeschriebene Studierende unterliegen der Sozialversicherungspflicht!
Weitere Informationen zum Thema Jobben im Studium erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.
Hinweise zum Datenschutz
Im Büro der Jobvermittlung bzw. im Jobportal des Studentenwerkes werden persönlichen Daten abgefragt. Bei Fragen dazu lesen Sie unsere Angaben zur Verwendung der persönlichen Daten.
*Wenn Sie nicht studieren und sich für einen Job beim Studentenwerk interessieren, schauen Sie bitte in unsere Stellenanzeigen.
Informationen für Arbeitgeber (Firmen & Privathaushalte)
Sie wollen als Unternehmen oder Privathaushalt einen Nebenjob an Studierende über die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig vermitteln lassen?
So gehen Sie vor:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Jobvermittlung.
Fragen & Antworten
Warum muss ich nach der Legitimierung immer noch persönlich zur Jobvermittlung kommen und meine Jobangebote abholen?
Details anzeigen
Unsere Arbeit basiert auf der persönlichen Kommunikation mit den Studierenden und sie zeigt, dass eine Vermittlung über diesen Weg für alle Parteien zuverlässiger verläuft. Die persönliche Vermittlung ist unser Alleinstellungsmerkmal – somit unterscheiden wir uns von anderen Jobportalen.
So können wir den Vermittlungsverlauf überblicken und wissen, wann ein Jobangebot bedient ist und aus der Vermittlung genommen werden kann bzw. führen Rücksprache mit Arbeitgebenden, wie viele Bewerberinnen und Bewerber noch benötigt werden.
Wieso kann der angegebene Arbeitsbeginn in der Vergangenheit liegen?
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Die Eingabe „ab sofort“ ist technisch nicht möglich. Sehen Sie also ein Datum der vergangenen Tage, ist es meist das Datum der Veröffentlichung und nennt den frühestmöglichen Starttermin. Es bedeutet nicht, dass das Jobangebot nicht mehr zur Verfügung steht.
Wie viele Jobangebote kann ich mir vermitteln lassen? Und warum?
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Sie dürfen sich maximal drei Jobangebote vermitteln lassen. Sie sollen Gelegenheit haben, sich mit den Arbeitgebenden in Kontakt zu setzen bzw. Ihre Bewerbung zu überstellen.
Welche Vorteile bringt der Vormerkprozess?
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Sie können sich im Jobportal für einen Job vormerken lassen und haben dann Gelegenheit, sich diesen zur nächsten Sprechstunde abzuholen. Wir werden versuchen, Sie bei der Vermittlung zu berücksichtigen. Der Vormerkprozess bietet zudem die Möglichkeit der Vermittlung bei sehr kurzfristigen Jobangeboten.
Achtung:
Was ist mit Jobs, bei denen die Vormerkfunktion nicht möglich ist, die jedoch noch auf der Webseite veröffentlicht sind?
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Bei diesen Jobs ist entweder das Kontingent der Vormerkmöglichkeiten erschöpft, da aber erfahrungsgemäß nicht alle vorgemerkten Jobs abgeholt werden, lohnt es sich immer noch einmal, in der Jobvermittlung nachzufragen, so lange der Job veröffentlicht ist.
Die Vormerkfunktion kann auch für bestimmte Jobs blockiert werden.
Was muss ich bei Selbstständigkeit neben dem Studium beachten?
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Häufig werden interessante Studierendenjobs als selbstständige Tätigkeiten, z.B. Honorartätigkeiten, angeboten. Hier gibt es einiges zu beachten. Im Hinweisblatt finden Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Thema, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch in die Sozialberatung.
Wer wir sind

Susann Pianski-Lehmann
Jobvermittlerin
jobvermittlung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
+49 341 9659-630

Gudrun Stohl
Jobvermittlerin
jobvermittlung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
+49 341 9659-630
Wo wir zu finden sind

Weitere Beratungsangebote und Informationsquellen
- Zum Thema Finanzen oder bei Problemen können Sie sich gerne an die Sozialberatung und/oder die Rechtsberatung des Studentenwerkes Leipzig wenden.
- Weitere Informationen zum Thema Jobben im Studium erhalten Sie außerdem beim Student_innenRat der Universität Leipzig oder auf der Website des Deutschen Studentenwerkes.
Downloads
- Richtlinien der Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für Studierende
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für Arbeitgeber
- Leitfaden/Information für Arbeitgeber
- Hinweisblatt zur Selbstständigkeit und Honorartätigkeit neben dem Studium
- Angaben zum Datenschutz
- FAQ zum Urlaubssemester
Kontakt
-
Jobvermittlung
-
Adresse:Goethestraße 6Eingang rechts neben dem Haupteingang 04109 Leipzig
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E-Mail:jobvermittlung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
-
Telefon:+49 341 9659-630
-
Mobiltelefon:+49 1761 96 59 667
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Öffnungszeiten
Montag 10.00 -13.00 Uhr Dienstag 14.00-17.00 Uhr Mittwoch 13.00-16.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 8.00-11.00 Uhr