

Jobvermittlung
Zugang zum Jobtool
Bitte klicken Sie auf eines der beiden Bilder, um zum Jobtool zu gelangen. Nach der Registrierung können Studierende dort nach passenden Jobs suchen; Arbeitgeber:innen können Jobs einstellen.
Informationen für Studierende*
Sie suchen einen studentischen Nebenjob? Schauen Sie zunächst einmal in die Richtlinien, nach denen die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig arbeitet.
Wie funktioniert die Jobvermittlung?
Details anzeigen
Sie interessieren sich für ein Jobangebot aus unserem Jobportal? In den folgenden vier Schritten haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt. Informationen für Arbeitgeber:innen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Here you can find our English instruction sheet "Step-by-step guide for students".
1. Online registrieren
Nutzungsvoraussetzung des Jobportals ist, dass Jobsuchende an einer der dem Studentenwerk zugeordneten Leipziger Hochschule ordentlich eingeschrieben sind, für die das Studentenwerk Leipzig seine Serviceleistungen erbringt. Sollte ein Jobangebot nicht an Leipziger Studierende vermittelbar sein, können auch Studierende anderer deutscher öffentlicher Hochschulen ihr Interesse bekunden. Als Nachweis dient die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters.
Wer diese Bedingung erfüllt, kann sich in unserem Jobportal registrieren. Nähere Infos sind in unserer Anleitung für Studierende zur Registrierung zu finden. Für diese Registrierung sind persönliche Angaben und Dokumente nötig (siehe nächste Frage: "Welche Dokumente werden benötigt?).
2. Freischaltung des Profils
Ein neu angelegtes Profil wird einmalig durch unsere Jobvermittlung vor Ort freigeschaltet. Nutzen Sie dafür unsere Sprechzeiten und buchen sich einen Termin über unser Terminbuchungstool.
Semesterweise Verlängerung: In jedem Semester muss die aktuelle Studienbescheinigung im Nutzerkonto hinterlegt werden. Bei neu eingestellten Studienbescheinigungen wählen Sie bitte die Gültigkeit aus. Für die Aktualisierung der Studienbescheinigung benötigen Sie keinen Termin, das kann einfach digital passieren.
3. Passendes Jobangebot finden
Alle Jobangebote, die durch die Jobvermittlung betreut werden, finden Sie in unserem Jobportal. Bei der Wahl des Jobs ist es wichtig, genau zu prüfen, ob Sie die nötigen Anforderungen und Arbeitszeiten tatsächlich realisieren können.
Nach der Freischaltung Ihres Profils können Sie sich für die Jobangebote in unserem Portal über den Button „Vermittlungsprozess starten“ vermitteln lassen.
Wenn Sie den Vermittlungsprozess für ein Jobangebot gestartet haben, erkennt das Tool dies automatisch. Die Vermittlung wird von den Sachbearbeiter:innen ausgelöst. Sie müssen sich bei uns nicht zusätzlich melden. Bitte kontaktieren Sie umgehend den:die Arbeitgeber:in. Besteht kein Interesse mehr an der Vermittlung, können Sie diese über Ihren Account unter dem Punkt "vermittelte Jobs" wieder aufheben.
4. Bei dem:der Arbeitgeber:in melden
Nach der Entscheidung für einen Job bekommen Sie die Kontaktdaten des:der Arbeitgeber:in und müssen sich selbst bei ihm:ihr melden.
Parallel dazu erhält der:die Arbeitgeber:in Ihre Kontaktdaten. Ab diesem Zeitpunkt rechnet er:sie fest mit Ihrer Kontaktaufnahme, daher sollten Sie vorher gut überlegen, ob Sie den Job auch wirklich wahrnehmen können.
5. Feedback geben
Zur Verbesserung der Qualität unserer Jobangebote und zur transparenten Darstellung des Vermittlungsprozesses haben Studierende die Möglichkeit, Arbeitgeber:innen zu bewerten.
Welche Dokumente werden benötigt?
Details anzeigen
Mitzubringen zur Jobvermittlung sind:
von Studierenden aus Ländern der Europäischen Union
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung – wenn diese nicht bereits im Jobportal hochgeladen wurde (Studierendenausweis allein reicht nicht aus)
- Personalausweis oder Pass
von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten
neben den oben genannten noch folgende Dokumente:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
Mitzubringen zum:zur Arbeitgeber:in sind:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Pass, ggf. mit Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Lohnsteuer-ID
- Sozialversicherungsausweis
- Bankverbindung
Hinweis: Nicht ordentlich eingeschrieben im Sinne der Sozialversicherung sind:
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden,
- Promotionsstudierende,
- Teilzeitstudierende sowie
- Teilnehmer:innen an Deutschkursen und Studienkollegien.
Nicht ordentlich eingeschriebene Studierende unterliegen der Sozialversicherungspflicht!
Weitere Informationen zum Thema Jobben im Studium erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.
Hinweise zum Datenschutz
Im Büro der Jobvermittlung bzw. im Jobportal des Studentenwerkes werden persönlichen Daten abgefragt. Bei Fragen dazu lesen Sie unsere Angaben zur Verwendung der persönlichen Daten.
*Wenn Sie nicht studieren und sich für einen Job beim Studentenwerk interessieren, schauen Sie bitte in unsere Stellenanzeigen.
Informationen für Arbeitgeber:innen (Firmen & Privathaushalte)
Sie wollen als Unternehmen oder Privathaushalt einen Nebenjob an Studierende über die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig vermitteln lassen?
So gehen Sie vor:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Jobvermittlung.
Fragen & Antworten
Wieso kann der angegebene Arbeitsbeginn in der Vergangenheit liegen?
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Die Eingabe „ab sofort“ ist technisch nicht möglich. Sehen Sie also ein Datum der vergangenen Tage, ist es meist das Datum der Veröffentlichung und nennt den frühestmöglichen Starttermin. Es bedeutet nicht, dass das Jobangebot nicht mehr zur Verfügung steht.
Wie viele Jobangebote kann ich mir vermitteln lassen? Und warum?
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Sie dürfen sich maximal drei Jobangebote vermitteln lassen. Sie sollen Gelegenheit haben, sich mit den Arbeitgeber:innen in Kontakt zu setzen bzw. Ihre Bewerbung zu überstellen.
Was ist mit Jobs, bei denen der Button "Vermittlungsprozess starten" nicht möglich ist, die jedoch noch auf der Webseite veröffentlicht sind?
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Bei diesen Jobs ist das Kontingent der Vormerkmöglichkeiten erschöpft. Da erfahrungsgemäß nicht alle Vermittlungen zu einer Einstellung führen, lohnt es sich immer, bei der Jobvermittlung nachzufragen, solange der Job veröffentlicht ist.
Was muss ich bei Selbstständigkeit neben dem Studium beachten?
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Häufig werden interessante Studierendenjobs als selbstständige Tätigkeiten, z.B. Honorartätigkeiten, angeboten. Hier gibt es einiges zu beachten. Im Hinweisblatt finden Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Thema, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch in die Sozialberatung.
Wer wir sind

Frau Pianski-Lehmann

Frau Otto
Wo wir zu finden sind

Weitere Beratungsangebote und Informationsquellen
- Zum Thema Finanzen oder bei Problemen können Sie sich gerne an die Sozialberatung und/oder die Rechtsberatung des Studentenwerkes Leipzig wenden.
- Weitere Informationen zum Thema Jobben im Studium erhalten Sie außerdem auf der Website des Deutschen Studentenwerkes.
Downloads
- Richtlinien der Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig
- Anleitung für Studierende
- Anleitung für Arbeitgeber:innen
- Leitfaden/Information für Arbeitgeber:innen
- Hinweisblatt zur Selbstständigkeit und Honorartätigkeit neben dem Studium
- Informationen zum Jobben vom Deutschen Studierendenwerk
- Angaben zum Datenschutz
- FAQ zum Urlaubssemester
Kontakt
-
Jobvermittlung
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Adresse:Goethestraße 6Eingang rechts neben dem Haupteingang 04109 Leipzig
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E-Mail:jobvermittlung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
-
Telefon:+ 49 341 96 59 630
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Mobiltelefon:+49 1761 96 59 663 & +49 1761 96 59 675 (telefonische Sprechzeit)
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Links:
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telefonische Sprechzeit
Montag 09.00-11.00 Uhr -
persönliche Kurzberatung in der Jobvermittlung mit Terminbuchung
Dienstag 14.00-17.00 Uhr Donnerstag 10.00-13.00 Uhr