Freischaltung eines neu angelegten Profils

Nachdem Sie Ihr Profil erstellt haben, buchen Sie bitte einen Termin in der Jobvermittlung über unseren Terminkalender zur Identitätsprüfung und Aktivierung.

Weitere Informationen zum digitalen Vermittlungsprozess erhalten Sie im Gespräch mit den Jobvermittler:innen während des Termins.

Informationen für Studierende*

Sie suchen einen studentischen Nebenjob? Schauen Sie zunächst einmal in die Richtlinien, nach denen die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig arbeitet.

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Sie interessieren sich für ein Jobangebot aus unserem Jobportal? In den folgenden vier Schritten haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt. Informationen für Arbeitgeber:innen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Here you can find our English instruction sheet "Step-by-step guide for students".

1. Online registrieren

Nutzungsvoraussetzung des Jobportals ist, dass Jobsuchende an einer der dem Studentenwerk zugeordneten Leipziger Hochschule ordentlich eingeschrieben sind, für die das Studentenwerk Leipzig seine Serviceleistungen erbringt. Sollte ein Jobangebot nicht an Leipziger Studierende vermittelbar sein, können  auch Studierende anderer deutscher öffentlicher Hochschulen ihr Interesse bekunden. Als Nachweis dient die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters.

Wer diese Bedingung erfüllt, kann sich in unserem Jobportal registrieren. Nähere Infos sind in unserer Anleitung für Studierende zur Registrierung zu finden. Für diese Registrierung sind persönliche Angaben und Dokumente nötig (siehe nächste Frage: "Welche Dokumente werden benötigt?).

2. Freischaltung des Profils

Ein neu angelegtes Profil wird einmalig durch unsere Jobvermittlung vor Ort freigeschaltet. Nutzen Sie dafür unsere Sprechzeiten und buchen sich einen Termin über unser Terminbuchungstool.

Semesterweise Verlängerung: In jedem Semester muss die aktuelle Studienbescheinigung im Nutzerkonto hinterlegt werden. Bei neu eingestellten Studienbescheinigungen wählen Sie bitte die Gültigkeit aus. Für die Aktualisierung der Studienbescheinigung benötigen Sie keinen Termin, das kann einfach digital passieren.

3. Passendes Jobangebot finden

Alle Jobangebote, die durch die Jobvermittlung betreut werden, finden Sie in unserem Jobportal. Bei der Wahl des Jobs ist es wichtig, genau zu prüfen, ob Sie die nötigen Anforderungen und Arbeitszeiten tatsächlich realisieren können.

Nach der Freischaltung Ihres Profils können Sie sich für die Jobangebote in unserem Portal über den Button „Vermittlungsprozess starten“ vermitteln lassen.

Wenn Sie die Vermittlung für ein Jobangebot gestartet haben, sendet uns das System automatische eine E-Mail. Sie müssen sich bei uns nicht zusätzlich melden, aber Sie sind verpflichtet, nach der Vermittlung den:die Arbeitgeber:in zu kontaktieren.

4. Bei dem:der Arbeitgeber:in melden

Nach der Entscheidung für einen Job bekommen Sie die Kontaktdaten des:der Arbeitgeber:in und müssen sich selbst bei ihm:ihr melden.

Parallel dazu erhält der:die Arbeitgeber:in Ihre Kontaktdaten. Ab diesem Zeitpunkt rechnet er:sie fest mit Ihrer Kontaktaufnahme, daher sollten Sie vorher gut überlegen, ob Sie den Job auch wirklich wahrnehmen können.

5. Feedback geben

Zur Verbesserung der Qualität unserer Jobangebote und zur transparenten Darstellung des Vermittlungsprozesses haben Studierende die Möglichkeit, Arbeitgeber:innen zu bewerten. Diese Funktion wird im Jobportal erst freigeschaltet, wenn der:die Arbeitgeber:in Ihre Kontaktaufnahme bestätigt hat. Hat er:sie dies nicht getan, informieren Sie uns bitte und wir schalten die Feedback-Funktion für Sie frei.

Details anzeigen

Mitzubringen zur Jobvermittlung sind:

von Studierenden aus Ländern der Europäischen Union

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung – wenn diese nicht bereits im Jobportal hochgeladen wurde (Studierendenausweis allein reicht nicht aus)
  • Personalausweis oder Pass

von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten

neben den oben genannten noch folgende Dokumente:

  • Aufenthaltsgenehmigung – wenn diese nicht bereits im Jobportal mit hochgeladen wurde
  • Arbeitserlaubnis – wenn diese nicht bereits im Jobportal mit hochgeladen wurde

Mitzubringen zum:zur Arbeitgeber:in sind:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Personalausweis oder Pass, ggf. mit Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Lohnsteuer-ID
  • Sozialversicherungsausweis
  • Bankverbindung

Hinweis: Nicht ordentlich eingeschrieben im Sinne der Sozialversicherung sind:

  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden,
  • Promotionsstudierende,
  • Teilzeitstudierende sowie
  • Teilnehmer:innen an Deutschkursen und Studienkollegien.

Nicht ordentlich eingeschriebene Studierende unterliegen der Sozialversicherungspflicht!

Weitere Informationen zum Thema Jobben im Studium erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.

Hinweise zum Datenschutz

Im Büro der Jobvermittlung bzw. im Jobportal des Studentenwerkes werden persönlichen Daten abgefragt. Bei Fragen dazu lesen Sie unsere Angaben zur Verwendung der persönlichen Daten.

*Wenn Sie nicht studieren und sich für einen Job beim Studentenwerk interessieren, schauen Sie bitte in unsere Stellenanzeigen.


Informationen für Arbeitgeber:innen (Firmen & Privathaushalte)

Sie wollen als Unternehmen oder Privathaushalt einen Nebenjob an Studierende über die Jobvermittlung des Studentenwerkes Leipzig vermitteln lassen?
So gehen Sie vor:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Jobvermittlung.


Fragen & Antworten

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Die Eingabe „ab sofort“ ist technisch nicht möglich. Sehen Sie also ein Datum der vergangenen Tage, ist es meist das Datum der Veröffentlichung und nennt den frühestmöglichen Starttermin. Es bedeutet nicht, dass das Jobangebot nicht mehr zur Verfügung steht.

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Sie dürfen sich maximal drei Jobangebote vermitteln lassen. Sie sollen Gelegenheit haben, sich mit den Arbeitgeber:innen in Kontakt zu setzen bzw. Ihre Bewerbung zu überstellen.

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Bei diesen Jobs ist entweder das Kontingent der Vermittlungen erschöpft, da aber erfahrungsgemäß nicht alle Vermittlungen zu einer Einstellung führen, lohnt es sich immer noch einmal, bei der Jobvermittlung nachzufragen, so lange der Job veröffentlicht ist.

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Häufig werden interessante Studierendenjobs als selbstständige Tätigkeiten, z.B. Honorartätigkeiten, angeboten. Hier gibt es einiges zu beachten. Im Hinweisblatt finden Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Thema, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch in die Sozialberatung.


Wer wir sind

Frau Pianski-Lehmann

Jobvermittlerin
+49 341 9659-630
jobvermittlung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
Ute Otto

Frau Otto

Jobvermittlerin
+49 341 9659-630
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Wo wir zu finden sind

Die Jobvermittlung ist rechts neben dem Haupteingang von außen über eine eigene Treppe zu erreichen.

Weitere Beratungsangebote und Informationsquellen


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