Bitte beachtet die geänderten Sprechzeiten der Sozialberatung über Weihnachten und den Jahreswechsel:

  • letzte offene Sprechzeit im CSS: 19. Dezember 2024 von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • erste Sprechzeit: gebuchte Kurzberatung: 7. Januar 2025/telefonische Sprechzeit ohne Termin: 7. Januar von 09.00 bis 11.00 Uhr unter der +49 1761 9659 674

Sozialberatung für internationale Studierende der Leipziger Hochschulen (ohne HGB)

Internationale Studierende aller Leipziger Hochschulen sowie Studieninteressierte aus dem Ausland erhalten bei uns eine individuelle Beratung zu sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Die Einzelberatung ist kostenlos und findet im geschützten Rahmen statt. Sie kann auf Englisch oder Deutsch erfolgen. Auch eine anonyme Beratung ist möglich. Beratungen mit Übersetzung sind auf Anfrage möglich.

  • Fragen zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
  • Zugang zum Studium (Orientierung und Verweisberatung)
  • Kommunikation mit Behörden, Krankenkassen, Vermietungen
  • Jobben neben dem Studium (Jobarten z. B. Minijobs, Werkstudent:innen, Selbstständige; Sozialversicherungsbeiträge; Arbeitserlaubnis)
  • Orientierung bei Veränderungen des Studienstatus und Auswirkungen auf die Studienfinanzierung (z.B. bei Beurlaubung, Exmatrikulation wegen familiärer Anforderungen, chronischer Erkrankung, beim Übergang vom Studium in Arbeit)
  • Krankenversicherung (z.B. Zugang, Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, Orientierung im Gesundheitssystem)
  • Rundfunkbeitrag (ARD, ZDF, Deutschlandradio)
  • Prüfung möglicher Ansprüche auf Sozialleistungen
  • Beratung und Orientierung in schwierigen Lebenssituationen (Informationen über spezifische Angebote der Hochschulen, städtischer Einrichtungen und von Beratungsstellen in Leipzig z.B. bei Zweifel am Studium oder geplantem Studienausstieg) 
  • Beratung zu finanziellen Hilfen aus dem Härtefallfonds des Studentenwerkes Leipzig (zur Überbrückung einer finanziellen Notlage)
  • Beratung zum Studium mit Kind (z.B. Finanzierung, Studienorganisation, Kitasuche)
  • Beratung zum Studium mit einer chronischen Erkrankung oder Beeinträchtigung (z.B. Finanzierung, Studienorganisation, Nachteilsausgleiche)

Deine Ansprechpartnerin

Jana Kuppardt

Leiterin der Sozialberatung & Ansprechpartnerin für internationale Studierende

Telefon: +49 1761 96 59 673

E-Mail schreiben

Unsere Angebote im Überblick

  • Beratung mit Termin buchen (Telefon, Video, vor Ort)

    Eine Kurzberatung dauert 30 Minuten und kann per Telefon, vor Ort oder Video (Big Blue Button) stattfinden. Als Beratungssprache ist Englisch oder Deutsch möglich. Du kannst hier selbst einen Termin über den Online-Buchungskalender buchen.

  • Telefonsprechzeiten und offene Sprechzeit ohne Termin

    Neben der Beratung mit Termin gibt es auch die Möglichkeit uns während der Telefonsprechzeit anzurufen oder für kurze, dringende Anfragen die offene Sprechzeit donnerstags zu nutzen. Alle Informationen und Kontaktdaten dazu findest du auf der allgemeinen Website der Sozialberatung.

  • E-Mail-Verteiler für internationale Studierende

    Du möchtest keine Neuigkeiten und Veranstaltungen des Studentenwerkes Leipzig für internationale Studierende verpassen? Dann kannst du dich in unseren E-Mail-Verteiler eintragen lassen. Sende hierfür gerne eine E-Mail an sozialberatung@studentenwerk-leipzig.de. Du kannst dich mit einer kurzen E-Mail an die gleiche Adresse jederzeit wieder austragen lassen.

  • Informationsveranstaltungen

    Neben dem Studium gibt es noch weitere Themen, die im Alltag wichtig sind. So gibt es für Studierende verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung, eine der häufigsten ist das Jobben. Auch wenn ein Kind in die Familie kommt, beeinflusst dies die Studienplanung oder die Finanzierung. Bisherige (Finanzierungs-)Pläne müssen neu gedacht werden. Ebenso kann ein Studium weitere Herausforderungen mit sich bringen, wenn eine chronische Erkrankung oder Beeinträchtigung im täglichen Leben eine Rolle spielt.

    Deshalb bieten wir regelmäßige Informationsveranstaltungen auf Deutsch und Englisch rund um diese Themen an. Eine Übersicht über die Inhalte und Termindetails findest du in der Übersicht zu unseren Online-Veranstaltungen

Fragen und Antworten

  • Ich habe einen Brief vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen. Was muss ich tun?

    In Deutschland muss jede Wohnung den Rundfunkbeitrag bezahlen. Damit werden die öffentlich-rechtlichen Medien finanziert.

    • Der Rundfunkbeitrag kostet momentan 17,50 €/Monat.
    • Die Gebühr muss ab dem 1. Monat gezahlt werden, ab dem du in Deutschland gemeldet bist.
    • Du musst dich selbst beim Rundfunkbeitragsservice anmelden. Wenn du das nicht tust, wird der Rundfunkbeitragsservice dich nach einigen Monaten per Post anschreiben und die nicht-gezahlten Beiträge einfordern.
    • Nur Studierende, die BAföG bekommen, können sich befreien lassen. Internationale Studierende müssen den Beitrag bezahlen, unabhängig davon, wie lange sie in Deutschland wohnen werden und wie sie sich finanzieren.
    • Ob dein Zimmer im Wohnheim als einzelne Wohnung zählt oder ob du mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern eine gemeinsame Wohnung anmelden kannst, ist von Wohnheim zu Wohnheim unterschiedlich.

    Viele Infos über den Rundfunkbeitrag (Erklärvideos, Infos in verschiedenen Sprachen, Infos für Studierende) und die Registrierung findest du auf der Website des Rundfunkbeitragsservices.

  • Wie viele Stunden darf ich mit meinem Aufenthaltstitel neben dem Studium arbeiten?

    NICHT EU/EWR

    • Internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, dürfen im Jahr 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten. Sie brauchen dafür keine gesonderte Zustimmung der Agentur für Arbeit. Ein halber Tag gilt bis zu 4 Stunden Arbeitszeit und alles, was über 4 Stunden hinaus geht, gilt als ganzer Tag. Halbe und ganze Tage können kombiniert werden und Urlaubs- oder Krankheitstage gelten nicht als Arbeitstage.
    • Allerdings dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, nicht einfach selbstständig oder freiberuflich arbeiten. Dies muss vorher mit der Ausländerbehörde besprochen werden.
    • Studierende mit einem Nebenjob müssen einen Nachweis darüber haben, wie viele Tage im Jahr sie arbeiten.
    • Wenn du mehr als 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten willst, brauchst du die Zustimmung  der Ausländerbehörde.
    • Eine Ausnahme ist die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn du als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten willst.

    EU/EWR

    • Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn ihr Job in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche umfasst.
    • Seit Mai 2011 können auch die Studierenden aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Studierende neben dem Studium arbeiten.

    STUDIENVORBEREITUNG

    • Während der Studienvorbereitung (Sprachkurs, Studienkolleg) ist eine Beschäftigung nur in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern erlaubt und es wird eine Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit benötigt.

    Für die Jobsuche empfehlen wir die Jobvermittlung des Studentenwerks Leipzig.

  • Muss ich mich bei der Stadt Leipzig anmelden zu Studienbeginn?

    Alle wichtigen Informationen dazu findest du auf der Seite der Stadt Leipzig.

  • Brauche ich eine Krankenversicherung?

    Nach deutschem Gesetz benötigen alle Studierenden, auch internationale Studierende, die an einer Hochschule in Deutschland studieren, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Um sich an einer Universität in Leipzig zu registrieren, benötigst du deinen Krankenversicherungsnachweis und musst ihn zur Immatrikulation vorlegen. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist sehr wichtig, damit du im Falle einer z.B. notwendigen Operation, benötigten Psychotherapie oder Geburt eines Babys im Krankenhaus die Kosten nicht selber tragen musst. Dies kann sehr teuer werden. Informiere dich deshalb sehr gut, was die von dir gewählte Krankenkasse an Kosten übernehmen wird und schließe nicht gleich die billigste Krankenversicherung ab.

  • Wo kann ich Unterstützung bei Studienschwierigkeiten, persönlichen Konfliktsituationen oder psychischen Belastungen finden?

    Die Psychosoziale Beratung des Studentenwerks Leipzig bietet Unterstützung. Das Angebot ist vertraulich, kostenfrei und wird auf deine individuellen Bedürfnisse angepasst.

  • Muss ich zur Ausländerbehörde?

    Menschen, die aus einem EU-Mitgliedsstaat oder aus Island, Lichtenstein oder Norwegen kommen, benötigen keinen Aufenthaltstitel, sofern ein Recht auf Freizügigkeit nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) besteht.

    Alle anderen müssen zu einem Termin in die Ausländerbehörde. Zuerst musst du jedoch deinen Wohnsitz bzw. deine neue Adresse bei der Stadt Leipzig anmelden und bekommst eine Meldebescheinigung ausgehändigt.  Mehr Informationen gibt es auf der Seite der Stadt Leipzig.

    Anschließend gehst du mit deiner Meldebescheinigung zur Ausländerbehörde und meldest deinen Aufenthalt zu Zwecken des Studiums in Leipzig.

  • Was ist der Unterschied zwischen Sozialberatung und Psychosozialer Beratung?

    Allgemein ist zu sagen, dass sich die Psychosoziale Beratung mit Fragen rund um den Umgang mit Belastungen und schwierigen Situationen in Studium und Alltag befasst, während die Sozialberatung rund um die Themen Finanzierungsmöglichkeiten, Studieren mit Aufenthaltstitel, Studieren mit Kind, Studieren mit chronischer Erkrankung usw. beschäftigt ist.

    Prinzipiell gibt es viele Anliegen, die sowohl für die Sozialberatung als auch für die Psychosoziale Beratung relevant sind. So beinhaltet die Frage, ob ein Urlaubssemester aufgrund von Krankheit oder starker Belastung sinnvoll ist, nicht nur den Aspekt, wie man die Zeit nutzen kann, um sich besser und wieder studierfähig zu fühlen (Psychosoziale Beratung), sondern oft auch die Frage nach der Finanzierung in dieser Zeit (Sozialberatung). Aus diesem Grund arbeiten die Psychosoziale Beratung und die Sozialberatung bei vielen Fragen eng zusammen – das Einverständnis des betreffenden Studierenden vorausgesetzt.

    Falls du dir unsicher sein solltest, welche der beiden Beratungsangebote du (zuerst) aufsuchen solltest, kannst du uns dein Anliegen gerne per Mail an sozialberatung@studentenwerk-leipzig.de schildern und eine Einschätzung dazu erfragen.

    Schau dir dazu gerne unser nachfolgendes Video an. 

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