
Studium International
Geänderte Sprechzeiten am 09.03.2021
Bitte beachten Sie, dass am Dienstag, den 09.03.2021 keine Telefonsprechstunde stattfindet. Sie erreichen uns alternativ per E-Mail an sozialberatung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de.
Wir sind ab Donnerstag, den 11.03.2021 wieder regulär in der Telefonsprechzeit für Sie da.
Sozialberatung per Telefon und E-Mail
Die Sozialberatung bietet momentan ausschließlich Beratungen per Telefon oder E-Mail an.
Wenn Sie sich individuell telefonisch beraten lassen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
OFFENE SPRECHZEITEN OHNE TERMIN (Beratung maximal 20 Minuten)
Probieren Sie es während der telefonischen Sprechzeiten gern häufiger, denn selbst wenn die Leitungen besetzt sind, ertönt ein Freizeichen.
TERMINVEREINBARUNG (Beratung bis zu 50 Minuten)
Internationale Studierende aller Leipziger Hochschulen sowie Studieninteressierte aus dem Ausland erhalten bei uns eine individuelle Beratung zu sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Die Einzelberatung ist kostenlos und findet im geschützten Rahmen statt. Sie kann auf Englisch oder Deutsch erfolgen. Auch eine anonyme Beratung ist möglich. Beratungen mit Übersetzung sind auf Anfrage möglich.
Wozu wir beraten
Kontakt

Jana Kuppardt
Beratung auch auf Englisch.
Informationen
Downloads
- Antrag für die Mensa-Kinderkarte
- Flyer "Stipendium für Geflüchtete"
- Kitaplatzsuche (mehrsprachige Broschüre der Stadt Leipzig)
- arabische Ausfüllhilfe für den BAföG-Antrag
- Allgemeine Info-Materialien & Medieninfos des Studentenwerkes Leipzig
- Covid-19: Hilfsangebote für Studierende im Quarantänefall
Fragen und Antworten
Ich habe einen Brief vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen. Was muss ich tun?
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In Deutschland muss jede Wohnung den Rundfunkbeitrag bezahlen. Damit werden die öffentlich-rechtlichen Medien finanziert.
- Der Rundfunkbeitrag kostet momentan 17,50 €/Monat.
- Die Gebühr muss ab dem 1. Monat gezahlt werden, ab dem Sie in Deutschland gemeldet sind.
- Sie müssen sich selbst beim Rundfunkbeitragsservice anmelden. Wenn Sie das nicht tun, wird der Rundfunkbeitragsservice Sie nach einigen Monaten per Post anschreiben und die nicht-gezahlten Beiträge einfordern.
- Nur Studierende, die BAföG bekommen, können sich befreien lassen. Internationale Studierende müssen den Beitrag bezahlen, unabhängig davon, wie lange sie in Deutschland wohnen werden und wie sie sich finanzieren.
- Ob Ihr Zimmer im Wohnheim als einzelne Wohnung zählt oder ob Sie mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern eine gemeinsame Wohnung anmelden können, ist von Wohnheim zu Wohnheim unterschiedlich.
Viele Infos über den Rundfunkbeitrag (Erklärvideos, Infos in verschiedenen Sprachen, Infos für Studierende) und die Registrierung finden Sie auf der Website des Rundfunkbeitragsservices.
Wie viele Stunden darf ich mit meinem Aufenthaltstitel neben dem Studium arbeiten?
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NICHT EU/EWR
- Internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, dürfen im Jahr 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten. Sie brauchen dafür keine gesonderte Zustimmung der Agentur für Arbeit. Ein halber Tag gilt bis zu 4 Stunden Arbeitszeit und alles, was über 4 Stunden hinaus geht, gilt als ganzer Tag. Halbe und ganze Tage können kombiniert werden und Urlaubs- oder Krankheitstage gelten nicht als Arbeitstage.
- Allerdings dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, nicht einfach selbstständig oder freiberuflich arbeiten. Dies muss vorher mit der Ausländerbehörde besprochen werden.
- Studierende mit einem Nebenjob müssen einen Nachweis darüber haben, wie viele Tage im Jahr sie arbeiten.
- Wenn Sie mehr als 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde.
- Eine Ausnahme ist die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Sie als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten wollen.
EU/EWR
- Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn Ihr Job in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche umfasst.
- Seit Mai 2011 können auch die Studierenden aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Studierende neben dem Studium arbeiten.
STUDIENVORBEREITUNG
- Während der Studienvorbereitung (Sprachkurs, Studienkolleg) ist eine Beschäftigung nur in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern erlaubt und es wird eine Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit benötigt.
Für die Jobsuche empfehlen wir die Jobvermittlung des Studentenwerks Leipzig.
Muss ich mich bei der Stadt Leipzig anmelden zu Studienbeginn?
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Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Stadt Leipzig.
Brauche ich eine Krankenversicherung?
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Nach deutschem Gesetz benötigen alle Studierenden, auch internationale Studierende, die an einer Hochschule in Deutschland studieren, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Um sich an einer Universität in Leipzig zu registrieren, benötigen Sie Ihren Krankenversicherungsnachweis und müssen ihn zur Immatrikulation vorlegen. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist sehr wichtig, damit Sie im Falle einer z.B. notwendigen Operation, benötigten Psychotherapie oder Geburt eines Babys im Krankenhaus die Kosten nicht selber tragen müssen. Dies kann sehr teuer werden. Informieren Sie sich deshalb sehr gut, was die von Ihnen gewählte Krankenkasse an Kosten übernehmen wird und schließen Sie nicht gleich die billigste Krankenversicherung ab.
Wo kann ich Unterstützung bei Studienschwierigkeiten, persönlichen Konfliktsituationen oder psychischen Belastungen finden?
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Die Psychosoziale Beratung des Studentenwerks Leipzig bietet Unterstützung. Das Angebot ist vertraulich, kostenfrei und wird auf ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialberatung und Psychosozialer Beratung?
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Allgemein ist zu sagen, dass sich die Psychosoziale Beratung mit Fragen rund um den Umgang mit Belastungen und schwierigen Situationen in Studium und Alltag befasst, während die Sozialberatung rund um die Themen Finanzierungsmöglichkeiten, Studieren mit Aufenthaltstitel, Studieren mit Kind, Studieren mit chronischer Erkrankung usw. beschäftigt ist.
Prinzipiell gibt es viele Anliegen, die sowohl für die Sozialberatung als auch für die Psychosoziale Beratung relevant sind. So beinhaltet die Frage, ob ein Urlaubssemester aufgrund von Krankheit oder starker Belastung sinnvoll ist, nicht nur den Aspekt, wie man die Zeit nutzen kann, um sich besser und wieder studierfähig zu fühlen (Psychosoziale Beratung), sondern oft auch die Frage nach der Finanzierung in dieser Zeit (Sozialberatung). Aus diesem Grund arbeiten die Psychosoziale Beratung und die Sozialberatung bei vielen Fragen eng zusammen – das Einverständnis des betreffenden Studierenden vorausgesetzt.
Falls Sie sich unsicher sein sollten, welche der beiden Beratungsangebote Sie (zuerst) aufsuchen sollten, können Sie uns Ihr Anliegen gern per Mail an sozialberatung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de schildern und eine Einschätzung dazu erfragen.
Muss ich zur Ausländerbehörde?
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Menschen, die aus einem EU-Mitgliedsstaat oder aus Island, Lichtenstein oder Norwegen kommen, benötigen keinen Aufenthaltstitel, sofern ein Recht auf Freizügigkeit nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) besteht.
Alle anderen müssen zu einem Termin in die Ausländerbehörde. Zuerst müssen Sie jedoch Ihren Wohnsitz bzw. Ihre neue Adresse bei der Stadt Leipzig anmelden und bekommen eine Meldebescheinigung ausgehändigt. Mehr Informationen gibt es auf der Seite der Stadt Leipzig.
Anschließend gehen Sie mit Ihrer Meldebescheinigung zur Ausländerbehörde und melden Ihren Aufenthalt zu Zwecken des Studiums in Leipzig.
Was ist der Unterschied von Psychosozialer Beratung und Sozialberatung?
Kontakt
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Jana KuppardtSozialberaterinfür Studierende mit Aufenthaltstitel
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E-Mail:sozialberatung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
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Telefon:+49 1761 9659 673
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Telefonsprechzeiten ohne Termin
Dienstag 09.00-11.00 Uhr Donnerstag 13.00-15.00 Uhr -
Telefonische Einzelberatung mit Termin
nach Absprache per E-Mail