
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Allgemeine Informationen zum Thema Studienfinanzierung finden Sie auch auf der Webseite des Deutschen Studentenwerkes oder zusammengefasst auf dem Flyer "Ein Studium finanzieren". Weitere zahlreiche Informationen finden sich auf der Seite der Agentur für Arbeit und auf der Website "Wege ins Studium".
Bildungskredit
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Eine weitere Form der Studienfinanzierung neben dem BAföG wird durch den Bildungskredit gewährleistet.
Bildungskredite können Studierende erhalten, die
- die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs,
- eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die/der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hat, für die Fortsetzung dieses Studiengangs; bei Studierenden in Bachelorstudiengängen reicht eine Erklärung der Ausbildungsstätte, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist und die/der Studierende die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahrs erbracht hat,
- den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs, oder
- bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen, für einen postgradualen Studiengang, z.B. Masterstudiengang.
Voraussetzung ist, dass eine inländische Ausbildungsstätte nach § 2 Abs. 1 bis 3 BAföG in seiner jeweils geltenden Fassung besucht wird oder der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist.
(2) Antragsberechtigt ist, wer seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat und die Voraussetzungen nach § 8 BAföG in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Antragsberechtigt ist zudem, wer seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, aber die besonderen Voraussetzungen des § 6 BAföG in der jeweils gültigen Fassung erfüllt.
(3) Die Gewährung eines Bildungskredits ist auch während der Teilnahme an einem in- oder ausländischen Praktikum möglich, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer der genannten Ausbildungsstätten durchgeführt wird.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Bildungskredits besteht nicht. Reicht die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils festgelegte Jahressumme der auszureichenden Kredite nicht aus, um alle begründeten Anträge zu berücksichtigen, entscheidet das Datum des Antragseingangs beim Bundesverwaltungsamt.
Stand August 2015
Quelle: KfW und Bundesverwaltungsamt
Stipendien
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Auch über Stipendien ist eine Finanzierung des Studiums möglich mit dem Vorteil, das Geld später nicht zurückzahlen zu müssen.
Stipendien, die nicht in der Zuständigkeit des Studentenwerks Leipzigs liegen:
- Bundesweite und internationale Stipendien
- Deutschland-Stipendium
- Sachsenstipendium für Lehramtsstudierende
Stipendien des Freistaates Sachsen. Die Bewilligung erfolgt durch die Hochschule, die Auszahlung vom Studentenwerk:
- Georgius-Agricola-Stipendium (für Studierende ausländischer Partnerhochschule)
- Wiedereinstiegsstipendium (für Promotionsstudierende)
- Landesgraduiertenförderung (Infos von der Uni Leipzig für Promotionsstudierende, Studierende der HGB und HMT wenden sich bitte direkt an ihre Hochschule)
Weitere Informationen gibt es auf folgenden Internetseiten:
Studentenjobs
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Der studentische Nebenjob ist eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung. Das Studentenwerk Leipzig bietet den Service einer Jobvermittlung an. Weitere Informationen und konkrete Angebote finden Sie in unserer Jobvermittlung.
Allgemeine Informationen rund um das Thema „Studentenjobs“ hat das Deutsche Studentenwerk auf seiner Webseite zusammengestellt.