
Mit BAföG ins Ausland
Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Dasselbe gilt für Praktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Vielmehr sind Extra-Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung bei gesonderten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen. Eine Übersicht über die je nach Zielland zuständigen Auslandsämter befindet sich auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen gibt's in dem Flyer "Mit BAföG ins Ausland" vom Deutschen Studentenwerk und in einer Präsentation des Studentenwerks Halle.