
Mehr BAföG 2020
Zum Wintersemester 2020/21 steigt das BAföG noch weiter!
Im vergangenen Jahr gab eine saftige Erhöhung des BAföGs. In diesem Herbst steigt das BAföG noch mehr: Studierende, die bisher kein BAföG erhalten haben, haben damit deutlich bessere Chancen auf eine Förderung. Auch Studierende, die bereits BAföG gefördert werden oder gar den Höchstsatz erhalten, können mit deutlich mehr BAföG rechnen.
Unter anderem das ändert sich:
Alle Details zur BAföG-Reform gibt es auf der Seite des Deutschen Studentenwerkes.
Was sich noch ändert?
Förderungs-Beispiele
Fallbeispiel 1: Eltern verheiratet / Arbeiter & Angestellte / Geschwister
Details anzeigen
Die Eltern sind miteinander verheiratet. Der Vater ist Arbeiter mit einem Jahresbruttogehalt von 25.000 €. Die Mutter arbeitet als Angestellte und erzielt ein Bruttogehalt von 30.000 €.
Sie zahlen zusammen 8.000 € Steuern im Jahr. Neben dem Studierenden gibt es noch ein weiteres Kind, welches noch die Schule besucht und keine eigenen Einnahmen hat.
Zukünftig werden monatlich 188,66 € statt bisher 260,40 € vom Einkommen der Eltern angerechnet. Der Studierende bekommt dann monatlich 555 € statt bisher 389 €.
Fallbeispiel 2: Eltern verheiratet / beide selbständig / Geschwister
Details anzeigen
Die Eltern sind miteinander verheiratet. Beide sind selbständig. Der Vater erzielt positive Einkünfte in Höhe von 60.000 €, die Mutter in Höhe von 20.000 € pro Jahr. Steuern (einschließlich der Gewerbesteuer) werden in Höhe von 15.000 € gezahlt. Außerdem gibt es eine Schwester, die noch die Schule besucht und keine eigenen Einnahmen hat.
Zukünftig werden monatlich 231,00 € statt bisher 321,75 € vom Einkommen der Eltern angerechnet. Der Studierende bekommt dann monatlich 513 € statt bisher 327 €.
Fallbeispiel 3: Eltern geschieden / keine Geschwister
Details anzeigen
In diesem Beispiel sind die Eltern geschieden. Der Vater hat als Selbständiger positive Einkünfte von jährlich 25.000 € und zahlt hierauf 2.800 € Steuern. Die Mutter ist Beamtin, erzielt positive Einkünfte von 33.000 € im Jahr und ist in Höhe von 4800 € steuerpflichtig. Geschwister sind nicht vorhanden.
Zukünftig werden monatlich 349,38 € statt bisher 396,25 € vom Einkommen der Eltern angerechnet. Der Studierende bekommt dann monatlich 395 € statt bisher 253 €.
Fallbeispiel 4: Eltern verheiratet / beide Angestellte / keine Geschwister
Details anzeigen
Der Vater ist Angestellter mit 33.300 €, Mutter ebenfalls Angestellte mit 28.000 € Bruttoeinkommen im Jahr. Beide sind verheiratet und zahlen im Jahr 9.000 € Steuern. Der studierende Sohn ist Einzelkind und bekam bisher wegen des Einkommens der Eltern kein BAföG.
Zukünftig erhält er monatlich 92 € und muss wegen des BAföG-Bezuges keinen Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) zahlen.
Der finanzielle Vorteil durch die BAföG-Neuregelung liegt damit bei 1.104 € im Jahr!
Fallbeispiel 5: Darlehensrückzahlung & Hilfe zum Studienabschluss
Details anzeigen
Der Antragsteller erhält während der Regelstudienzeit BAföG in Höhe von 40.000 €. Im Anschluss bezieht er Hilfe zum Studienabschluss in Höhe von 10.000 € als Volldarlehen.
Da beim BAföG die Hälfte ein Darlehen ist und die andere Hälfte geschenkt ist, beträgt die Darlehenssumme des regulären BAföGs 20.000 €. Die Hilfe zum Studienabschluss ist ein Volldarlehen. Die rückzuzahlende Darlehenssumme beträgt also insgesamt 30.000 €.
Die Rückzahlung erfolgt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Zunächst wird das Darlehen des regulären BAföGs in monatlichen Raten à 130 € abbezahlt. Nach 77 Raten, also insgesamt 10.010 €, wird der Rest erlassen. In diesem Beispiel bekommt der BAföG-Geförderte also 9.990 € erlassen.
Mit der 78. Rate beginnt nahtlos die Rückzahlung der Hilfe zum Studienabschluss. Da diese als Volldarlehen geleistet wird, müssen die kompletten 10.000 € zurückgezahlt werden.
Von insgesamt 50.000 € Förderung muss der Antragsteller nur 20.010 € zurück zahlen.
Stand der Rechenbeispiele: Herbst 2019
Fragen zur Antragstellung?
Für allgemeine erste Fragen zum BAföG-Antrag lohnt ein Besuch beim BAföG-Service im Studenten-Service-Zentrum (SSZ).
Nicht vergessen, selbst wenn das BAföG gering ausfällt:
Die Hälfte ist immer geschenkt und BAföG-geförderte Studierende sind vom Rundfunkbeitrag komplett befreit.
Kontakt
-
BAföG ServiceStudenten Service ZentrumAllgemeine BAföG Beratung
-
Adresse:Goethestraße 6Studenten Service Zentrum Erdgeschoss hinten rechts Leipzig
-
Sprechzeiten BAföG Service im SSZ
Montag 12.00-15.00 Uhr Mittwoch 12.00-15.00 Uhr Donnerstag 13.00-16.00 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr