Eine finanzielle Notlage muss nicht gleich das Ende des Studiums bedeuten! Wer in unverschuldete finanzielle Notlage gerät, kann finanzielle Unterstützung aus dem Härtefonds des Studentenwerkes Leipzig bei der Sozialberatung beantragen.
Informationen
- 1. Grundsätzliches
Wenn eine Verbesserung der finanziellen Notsituation in Aussicht gestellt werden kann und eine Rückzahlung zumutbar ist, wird meist ein Darlehen ohne Bürgschaft vergeben. Ist dies nicht der Fall, werden auch Zuschüsse ausgegeben, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Antrag kann in der Regel einmalig pro Studierender:m pro Studium gestellt werden. Eine erneute Antragstellung kann im Ausnahmefall jedoch mit den Sozialberater:innen besprochen werden.
- 2. Höhe
Die Höhe der Zuwendung liegt im Ermessen der Sozialberatung. Die finanzielle Unterstützung wird bis zur Höhe von 812€ (BAföG-Satz ohne Krankenkassenbeitrag) gewährt.
- 3. Rückzahlung
Solltest du eine finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens erhalten, wird eine Vereinbarung über die Rückzahlung geschlossen. Das Darlehen muss in der Regel in einem Zeitraum von drei Monaten nach Erhalt zurückgezahlt werden.
Sollte es zu Verzögerungen der Rückzahlung kommen oder die finanzielle Not noch immer anhaltend sein, kann dies mit der Sozialberatung besprochen werden, um eine individuelle Lösung zu finden. Wir lassen dich damit nicht allein!
Bei Auszahlung eines Zuschusses muss nichts zurückgezahlt werden.
- 4. Voraussetzungen
- 5. Wie funktioniert die Antragstellung?
- Prüfe bitte selbst, ob du die Voraussetzungen unter Punkt 4 erfüllst.
- Termin bei Sozialberatung buchen oder einen Erstkontakt über die Telefonsprechzeit vereinbaren. Diese Erstberatung ist für alle Antragstellenden verpflichtend und kann vor Ort, per Video oder Telefon erfolgen.
- In der Einzelberatung werden die aktuelle finanzielle Notsituation besprochen, die Ursachen analysiert und gemeinsam Zukunftspläne sowie alternative, vorrangige Finanzierungsquellen in Betracht gezogen.
- Wenn du die Grundvoraussetzungen erfüllst, bekommst du per E-Mail einen Link zur digitalen Antragstellung zugesendet.
- Du kannst dann über den zugesandten Link den Antrag auf Härtefallmittel online über das Antragstool stellen.
Bei Fragen zur Antragstellung kannst du dich gerne vorab bei uns in der Sozialberatung melden.
- 6. Welche Dokumente und Informationen benötige ich für die digitale Antragstellung nach dem Beratungsgespräch?
PDF-Dokumente:
- Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Pass
- Aufenthaltstitel bei internationalen Studierenden
- Kontoauszüge der letzten zwei Monate (zwei Monate zurück ab dem Datum der Antragstellung)
- aktueller Kontostand zum Tag der Antragstellung (wenn der Kontoauszug noch nicht verfügbar ist, bitte Screenshot mit Kontostand und Datum abspeichern)
- ggf. sonstige Unterlagen oder Nachweise, die wichtig für die Begründung deines Antrages sind
Informationen und Daten:
- Personendaten
- Studieninformationen
- Begründung deiner finanziellen Notlage
- Bankverbindung mit IBAN, BIC und Name des Kreditinstitutes
- deine aktuellen regelmäßigen Einnahmen, die monatlich eingehen (mit Datum und Höhe)
- bisherige Einnahmen, die innerhalb der letzten drei Monate weggefallen sind (mit Datum und Höhe)
- eventuelle Einnahmen, die du sicher in der Zukunft in den nächsten drei Monaten erwartest (mit Datum und Höhe)
- deine monatlichen Ausgaben für Warmmiete, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten (z.B. Handy, Essen, Trinken, Internet, Verträge, Medikamente, weitere Versicherungen)
Auch nach der Antragstellung bist du nicht auf dich allein gestellt. Wir beraten dich gerne über langfristige Finanzierungsmöglichkeiten deines Studiums und bieten dir eine Anlaufstelle bei sozialen, finanziellen oder weiteren Fragen. Selbstverständlich unterliegen wir als Beratende der Schweigepflicht.