
Härtefallmittel des Studentenwerkes Leipzig
Eine finanzielle Notlage muss nicht gleich das Ende des Studiums bedeuten! Wer in unverschuldete finanzielle Notlage gerät, kann finanzielle Unterstützung aus dem Härtefonds des Studentenwerkes Leipzig bei der Sozialberatung beantragen.
Sie können neben dem Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Härtefonds auch einen Antrag auf einen Freitisch-Gutschein für Essen und Getränke in unseren Mensen und Cafeterien stellen. Die Richtlinien dieser beiden finanziellen Hilfen schließen eine parallele oder aufeinander folgende Beantragung nicht aus.
Auch nach der Antragstellung sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Wir beraten Sie gern über langfristige Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums und bieten Ihnen eine Anlaufstelle bei sozialen, finanziellen oder weiteren Fragen. Selbstverständlich unterliegen wir als Beratende der Schweigepflicht.
Melden Sie sich so schnell wie möglich in der Sozialberatung, damit Ihre finanzielle Not nicht noch größer wird und schnellstens abgewendet werden kann. Wir sind gern für Sie da! Buchen Sie am besten noch heute einen Termin über die Online-Terminvergabe oder schreiben Sie uns eine E-Mail an sozialberatung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de (subject: Antrag%20H%C3%A4rtefallmittel)
Informationen
1. Grundsätzliches
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Wenn eine Verbesserung der finanziellen Notsituation in Aussicht gestellt werden kann und eine Rückzahlung zumutbar ist, wird meist ein Darlehen ohne Bürgschaft vergeben. Ist dies nicht der Fall, werden auch Zuschüsse ausgegeben, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Antrag kann in der Regel einmalig pro Studierender:m pro Studium gestellt werden. Eine erneute Antragstellung kann im Ausnahmefall jedoch mit den Sozialberater:innen besprochen werden.
Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Härtefonds können Studierende stellen, die an einer der dem Studentenwerk Leipzig zugeordneten Hochschulen immatrikuliert sind.
2. Höhe
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Die Höhe wird individuell festgelegt. Als Orientierung dient der BAföG-Höchstsatz (934 Euro monatlich, Stand Februar 2023).
3. Rückzahlung
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Sollten Sie eine finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens erhalten, wird eine Vereinbarung über die Rückzahlung geschlossen. Das Darlehen muss in der Regel in einem Zeitraum von drei Monaten nach Erhalt zurückrückgezahlt werden.
Sollte es zu Verzögerungen der Rückzahlung kommen oder die finanzielle Not noch immer anhaltend sein, kann dies mit der Sozialberatung besprochen werden, um eine individuelle Lösung zu finden. Wir lassen Sie damit nicht allein!
Bei Auszahlung eines Zuschusses muss nichts zurückgezahlt werden.
4. Voraussetzungen
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Ein Antrag kann von allen Studierenden der Leipziger Hochschulen, für die das Studentenwerk Leipzig zuständig ist, gestellt werden. Die Hilfen stehen Studierenden zur Verfügung, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind.
Eine finanzielle Notsituation liegt vor, wenn die finanzielle Not nicht auf andere Weise gemindert oder abgewendet werden kann. Sie kann auch sehr verschieden aussehen z.B. wenn Sie unvorhersehbare Kosten fürs Studium, den Lebensunterhalt, die Krankenversicherung, den Semesterbeitrag oder Zusatzkosten wegen Erkrankung vorübergehend nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Auch wenn Ihre finanzielle Notsituation andere Ursachen hat, als hier auf diesen Seiten beschrieben, können Sie einen Antrag stellen. Die benannten Beispiele dienen nur als grobe Orientierung und sind nicht abschließend.
5. Beispiele bisheriger Förderung aus dem Härtefallfonds
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Wenn Ihre unverschuldete finanzielle Notlage andere Ursachen hat, als hier beschrieben, können Sie trotzdem einen Antrag stellen. Die Aufzählung ist nicht abschließend und dient nur als Orientierung.
- unverschuldete finanzielle Notlagen aus verschiedensten Gründen
- Verlust von studienrelevanten Gegenständen bei höherer Gewalt (z.B. Wohnungsbrand, Wasserschaden)
- Opfer von nicht versicherten Betrugsfällen, die zur finanziellen Notlage führen
- Ende der Lohnfortzahlung bei andauernder Erkrankung ohne anschließendes Krankengeld
- plötzlicher Wegfall der elterlichen finanziellen Unterstützung (z.B. wegen Flucht, Erkrankung oder Jobverlust der Eltern)
- unerwartete zusätzliche Zahlungen (z.B. Betriebskostennachzahlung)
- plötzlicher Wegfall von Lohnzahlungen oder plötzlicher Jobverlust
6. Antragstellung
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Einen Antrag können Sie direkt per E-Mail stellen oder Sie buchen sich vorher einen individuellen Beratungstermin bei uns in der Sozialberatung. Wir können die Antragstellung dann gerne auch persönlich vorbesprechen.
Für eine direkte Antragstellung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per E-Mail an sozialberatung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de:
- ausgefülltes Antragsformular
- Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Pass
- Aufenthaltstitel bei internationalen Studierenden
- Kontoauszüge der letzten zwei Monate
- aktueller Kontostand zum Tag der Antragstellung (wenn der Kontoauszug noch nicht verfügbar ist, bitte Screenshot mit Kontostand und Datum einreichen)
- ggf. sonstige Unterlagen oder Nachweise, die wichtig für die Begründung Ihres Antrages sind
Sollten Sie ein Dokument nicht einreichen können, benennen Sie die Gründe dafür bitte kurz im Antragsformular oder in der E-Mail an die Sozialberatung. Wir finden eine gemeinsame Lösung!
Wenn Sie uns die Antragsunterlagen per E-Mail zugesendet haben, kann die Bearbeitung schon beginnen. Wichtig ist dann noch, dass Sie uns die eigenhändig unterschriebene Antragsseite 1 (nur die erste Seite ist notwendig) im Original postalisch zukommen lassen an folgende Adresse: Studentenwerk Leipzig, Sozialberatung, Goethestraße 6, 04109 Leipzig. Sie können den Briefumschlag mit besagter Antragsseite 1 auch eigenhändig in den Briefkasten vor der Goethestraße 6 mit Aufschrift "Studentenwerk Leipzig" einwerfen.
Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich gerne an uns in der Sozialberatung wenden.
7. Antragsbewilligungsverfahren
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Die Antragsstellung erfolgt über die Sozialberatung des Studentenwerkes.
Nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit wird der Antrag dem Sozialausschuss des Studentenwerkes Leipzig zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Sobald wir eine Rückmeldung über die Entscheidung erhalten haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Die Sozialberatung und der Sozialausschuss bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung sowie Entscheidung der eingereichten Anträge.
8. Kontaktdaten der Sozialberatung
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Melden Sie sich bei uns! Sie erreichen uns auf vielen Wegen:
Alle aktuellen Informationen zu unseren Sprechzeiten, Beratungsstandorten sowie Kontaktdaten finden Sie immer aktuell auf dieser Seite der Sozialberatung.
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Kontakt
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Sozialberatung
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Adresse:Studentenwerk Leipzig, Sozialberatung, Goethestraße 6, 04109 Leipzig
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E-Mail:sozialberatung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
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