Eine finanzielle Notlage muss nicht gleich das Ende des Studiums bedeuten! Wer in unverschuldete finanzielle Notlage geraten ist, kann einen Freitisch-Gutschein bei der Sozialberatung beantragen. Dieser Gutschein wird auf den bestehenden Studierendenausweis oder auf die bestehende Mensa-Karte aufgeladen. Damit können Essen und Getränke in den Mensen und Cafeterien des Studentwerkes bezahlt werden. 

Sie können neben dem Antrag auf auf einen Freitsch-Gutschein auch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Studentenwerkes Leipzig stellen. Die Richtlinien dieser beiden finanziellen Hilfen schließen eine parallele oder aufeinander folgende Beantragung nicht aus.  

Auch nach der Antragstellung sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Wir beraten Sie gern über langfristige Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums und bieten Ihnen eine Anlaufstelle bei sozialen, finanziellen oder weiteren Fragen. Selbstverständlich unterliegen wir als Beratende der Schweigepflicht.

Melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns in der Sozialberatung, damit Ihre finanzielle Not nicht noch größer wird und schnellstens abgewendet werden kann. Wir sind gern für Sie da! Buchen Sie sich am besten noch heute einen Termin über die Online-Terminvergabe oder schreiben Sie uns eine E-Mail an sozialberatung {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de 

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Informationen

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Das Studentenwerk Leipzig kann im Rahmen seines sozialen und wirtschaftlichen Betreuungsauftrages (nach § 109 Abs. 4 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz) Freitisch-Gutscheine an Studierende vergeben. Ziel ist es, unverschudelt in Finanznot geratene Studierende bei der Versorgung mit Essen und Getränken über das Angebot in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Leipzig zu unterstützen.

Einen Antrag auf einen Freitisch-Gutschein können Studierende stellen, die an einer der dem Studentenwerk Leipzig zugeordneten Hochschulen immatrikuliert sind.

Ein Rechtsanspruch auf einen Freitisch-Gutschein besteht nicht. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

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Wenn der Antrag auf einen Freitisch-Gutschein bewilligt wurde, wird dessen Wert auf den Mensa-Chip (Studierendenausweis bzw. Mensa-Karte) aufgeladen. Der Gutscheinwert für einen Freitisch-Gutschein beträgt 100 Euro. Die Vergabe ist auf ein Stück pro Semester und Person begrenzt, i.d.R. kann die Beantragung bis zu dreimal pro Studium erfolgen. Es können alle Angebote der Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Leipzig in Höhe des aufgeladenen Gutscheins genutzt werden, inkl. Getränken und Desserts. Eine Auszahlung des Guthabens in bar ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist zeitlich unbegrenzt gültig.

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Ein Freitisch-Gutschein kann von Studierenden der dem Studentenwerk Leipzig zugeordneten Leipziger Hochschulen beantragt werden, die sich in einer akuten, vorübergehenden finanziellen Notlage befinden. Für die Beantragung ist eine Einzelberatung bei uns in der Sozialberatung notwendig.

Die Gründe für die Notlage können individuell und unterschiedlich sein, z.B. aufgrund des Wegfalls von Zahlunsgeingängen/Einnahmen, unvorhergesehener Zusatzkosten, Krankheit oder Änderung der Lebenssituation. Auch wenn die finanzielle Notsituation andere Ursachen hat, als hier auf diesen Seiten beschrieben, kann ein Antrag gestellt werden. Die benannten Beispiele dienen nur als grobe Orientierung und sind nicht abschließend. 

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Einen Antrag können Sie direkt während eines individuellen Beratungstermines bei uns in der Sozialberatung stellen. Wenn Sie vorher Fragen dazu haben, können wir die Antragstellung gerne auch persönlich vorbesprechen.  

Fragen zur Antragstellung 

Direkte Abgabemöglichkeiten

    Bringen Sie zum Beratungstermin bitte folgende Unterlagen mit: 

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
    • Personalausweis oder Pass
    • Aufenthaltstitel bei internationalen Studierenden
    • Kontoauszüge der letzten vier Wochen mit aktuellem Kontostand (kann vor Ort auch in der Bank-App gezeigt werden)

    Wenn die Unterlagen geprüft wurden und alle Voraussetzungen zur Antragstellung vorhanden sind, bekommen Sie die Entscheidung zeitnah mitgeteilt und einen Freitisch-Gutschein ausgestellt. 

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    Der Freitisch-Gutschein wird auf Ihren Mensa-Chip (Studierendenausweis bzw. Mensa-Karte) aufgeladen. Dazu können Sie unkompliziert und ohne lange Wartezeiten einen Kurztermin an einem der beiden Standorte buchen. Das Guthaben kann anschließend sofort verwendet werden.

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