Wichtiger Hinweis zur Dopplung von Unterlagen

Wir bitten zu beachten, dass mehrfach übersandte Unterlagen (z.B. per Post und vorsorglich per E-Mail) die Bearbeitung zusätzlich verzögern, weil die eingereichten Unterlagen miteinander abgeglichen werden müssen. Wir bitten daher um einfache Übersenung der Unterlagen. Hierzu zählen auch Anträge und sonstige Nachweise.

Unser Tipp: Für die Antragstellung, Einreichung fehlender Unterlagen, Mitteilung von Änderungen, etc. nutzen Sie am Besten BAföG-Digital

Der BAföG-Antrag

Antrag und Formblätter

Studierende können Leistungen nach dem BAföG über den digitalen Antragsassistenten "BAföG Digital" beantragen. Der BAföG-Antrag lässt sich unkompliziert am Computer über einen Zugang zum Online-Tool mit allen notwendigen Daten erstellen, bearbeiten und digital versenden. Alle erforderlichen Formblätter werden in einfacher und übersichtlicher Weise zusammengefügt. Erfolgt die Authentifizierung mittels elektronischem Personalausweis, wird der Antrag vollständig elektronisch übersandt und die:der Antragsteller:in erhält eine automatische Mitteilung über den Antragseingang.

Vorteile von BAföG Digital:

  • BAföG‐Antrag bequem online erstellen, bearbeiten und digital verschicken
  • selbsterklärendes und verständliches Online-Tool
  • Schritt für Schritt mit dem Antragsassistenten 
  • Upload-Funktion erforderlicher Dokumente und Nachweise
  • BAföG‐Antrag kann als Zwischenstand gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden.
  • Bearbeitungsstatus stets einsehbar
  • Registrierung mit oder ohne den neuen Personalausweis möglich
  • Mit "Online-Ausweis": automatische Übermittlung an das Amt für Ausbildungsförderung

Jetzt BAföG beantragen

Die Formblätter können alternativ weiterhin per Post, als E-Mail-Anhang oder außerhalb der Öffnungszeiten in unserem BAföG-Briefkasten im Erdgeschoss der Goethestr. 6 übergeben werden.

Adresse:
Studentenwerk Leipzig
Amt für Ausbildungsförderung
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Die Formblätter können außerdem auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden und liegen zudem im Erdgeschoss des Studentenwerkes (Goethestraße 6) zum Mitnehmen aus.

Wenn Sie Fragen oder Feedback zum Online-Antrag haben, schreiben Sie uns: bafoegamt {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de

Zum PDF-Download der Formulare


Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung

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Achten Sie auf die Aktualität Ihrer Nachweise. Ein Antrag auf BAföG-Förderung ist nur dann vollständig, wenn Ihre eingereichten Vermögensnachweise, wie beispielsweise Kontoauszüge, ab Antragseingang nicht älter sind als 14 Tage. Auch eine Datierung nach Antragseingang ist ungültig.

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Auf Vermögensnachweisen und Nachweisen zu digitalen Vermögen/Wallets müssen Konto-/Walletinhaber:in sowie die Datumsangabe erkennbar sein (Screenshots sind ungeeignet).

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Ein vollständiger Antrag setzt entweder die eigenhändige Unterschrift oder die Namensnennung in Druckbuchstaben am Ende des Antrags bzw. jedes Formblatts bzw. jeder Erklärung voraus. Um nichts zu übersehen empfehlen wir die Nutzung von www.bafög-digital.de.

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Wird ein unterschriebener Antrag eingescannt per E-Mail oder über die Plattform www.bafög-digital.de digital an das Amt für Ausbildungsförderung übermittelt, ist die Nachsendung des Originaldokuments per Post in der Regel nicht mehr erforderlich. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen und Nachweise wie z.B. Mietvertrag oder Studienbescheinigung.

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Die § 9 BAföG-Bescheinigung ist nicht mit der regulären Immatrikulationsbescheinigung gleichzusetzen. Vergewissern Sie sich deshalb, ob Sie die § 9 BAföG-Bescheinigung Ihrem Antrag beigelegt haben. Diese finden Sie zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung in Ihrem Hochschul-Portal zum Download.

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Bei Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten muss in jedem Fall eine Antwortauswahl getroffen werden.

Oftmals werden beispielsweise Ja/Nein-Fragen übersehen. Insbesondere im Formblatt 1 unter "Anschrift während der Ausbildung" bei der Frage, ob der*die Auszubildende mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Auch die Ja/Nein-Frage zum Erzielen von Einkommen während des BAföG-Bewilligungszeitraumes unter "Angaben zur Einkommensfeststellung" wird häufig übersehen.

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Hier ist die Rede von Formblatt 1 zum Abschnitt "Schulischer und beruflicher Werdegang".

Als "Zwischenzeit" gilt ein nicht näher zu begründender Zeitabschnitt von maximal 3 Monaten. Jeder Zeitraum, der länger ist als diese 3 Monate, muss von Ihnen näher begründet werden.

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Für sämtliche Bezüge dieser Art sind Bescheinigungen einzureichen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld
  • usw.
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Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Seiten des Steuerbescheids Ihrer Eltern einreichen (inklusive Dienstsiegel).

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Wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben und deshalb eine Negativbescheinigung benötigen (z.B. zur Vorlage bei der Wohngeldstelle oder beim Jobcenter), müssen Sie dafür einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen (Formblatt 1). Zu dem Antrag ist die Bescheinigung § 9 BAföG und gegebenenfalls eine kurze Begründung einzureichen. 


Downloads: Hinweise & Formulare

Zum PDF-Download der Antragformulare


Mehr Infos zum Thema BAföG

Weitere Informationen im Überblick finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks. Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung umfassende Informationen zum BAföG auf seiner Webseite.