
Antrag und Informationen
Der BAföG-Antrag
Antrag und Formblätter
Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen, die einen neuen Personalausweis besitzen, können den BAföG-Antrag auf der Seite Amt 24 des Freistaates Sachsen online ausfüllen und abschicken. Mittels elektronischem Identitätsnachweis sind diese Anträge auch ohne Unterschrift gültig. Falls Sie keinen neuen Personalausweis besitzen und den elektronischen Identitätsnachweis nicht erbringen können, müssen die Dokumente ausgdruckt und unterschrieben bei uns eingereicht werden. Schüler an Oberschulen, Gymnasien, Fachschulen, Berufsgymnasien, Abendoberschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen und Klassen der beruflichen Grundbildung nutzen bitte diesen Link zum Amt 24.
Adresse:
Amt für Ausbildungsförderung
Goethestraße 6
04109 Leipzig
Auf der BAföG-Seite der sächsischen Studentenwerke können Studierende die Antragsformulare bequem online ausfüllen und erhalten dabei nützliche Hilfestellungen. Die Formulare können außerdem als PDF-Dateien auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden. Die einzelnen Antragsformulare und Formblätter liegen zudem im Erdgeschoss des Studentenwerkes Leipzig (Goethestraße 6) zum Mitnehmen aus.
Wichtig: Nach dem Online-Ausfüllen des Antrages bzw. dem Ausfüllen der PDF-Dateien muss der BAföG-Antrag vollständig ausgedruckt und unterschrieben an das Amt für Ausbildungsförderung Leipzig gesendet werden. Den Antrag können Sie selbstverständlich auch persönlich bei uns abgeben oder außerhalb der Öffnungszeiten den BAföG-Briefkasten im Erdgeschoss nutzen.
Wenn Sie Fragen oder Feedback zum Online-Antrag der sächsischen Studentenwerke haben, schreiben Sie uns: bafoegamt {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
Zum PDF-Download der Formulare
Die häufigsten Fehler beim Anstragstellen
Vermögensnachweise sind älter als 14 Tage ab Antragseingang bzw. nach Antragseingang datiert .
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Achten Sie auf die Aktualität Ihrer Nachweise. Ein Antrag auf BAföG-Förderung ist nur dann vollständig, wenn Ihre eingereichten Vermögensnachweise, wie beispielsweise Kontoauszüge, ab Antragseingang nicht älter sind als 14 Tage. Auch eine Datierung nach Antragseingang ist ungültig.
Antrag, Formblätter oder sonstige Erklärungen sind nicht unterschrieben.
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Ein vollständiger Antrag setzt zum einen die eigenhändige Unterschrift auf allen Antragsformularen voraus. Außerdem sind sämtliche Erklärungen, Bescheinigungen und dergleichen mit Ihrer Unterschrift zu versehen.
Bescheinigung nach § 9 BAföG fehlt oder es wird nur die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht.
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Die § 9 BAföG-Bescheinigung ist nicht mit der regulären Immatrikulationsbescheinigung gleichzusetzen. Vergewissern Sie sich deshalb, ob Sie die § 9 BAföG-Bescheinigung Ihrem Antrag beigelegt haben. Diese finden Sie zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung in Ihrem Hochschul-Portal zum Download.
Bei alternativen Antwortmöglichkeiten wird nichts ausgewählt.
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Bei Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten muss in jedem Fall eine Antwortauswahl getroffen werden.
Oftmals werden beispielsweise Ja/Nein-Fragen übersehen. Insbesondere im Formblatt 1 unter "Anschrift während der Ausbildung" bei der Frage, ob der*die Auszubildende mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Auch die Ja/Nein-Frage zum Erzielen von Einkommen während des BAföG-Bewilligungszeitraumes unter "Angaben zur Einkommensfeststellung" wird häufig übersehen.
Zwischenzeiten werden nicht richtig angegeben.
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Hier ist die Rede von Formblatt 1 zum Abschnitt "Schulischer und beruflicher Werdegang".
Als "Zwischenzeit" gilt ein nicht näher zu begründender Zeitabschnitt von maximal 3 Monaten. Jeder Zeitraum, der länger ist als diese 3 Monate, muss von Ihnen näher begründet werden.
Bescheide der Eltern über Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. fehlen.
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Für sämtliche Bezüge dieser Art sind Bescheinigungen einzureichen.
Dazu gehören beispielsweise:
Steuerbescheid der Eltern ist unvollständig.
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Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Seiten des Steuerbescheids Ihrer Eltern einreichen (inklusive Dienstsiegel).
BAföG-Negativbescheinigung wird gar nicht oder unvollständig beantragt.
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Wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben und deshalb eine Negativbescheinigung benötigen (z.B. zur Vorlage bei der Wohngeldstelle oder beim Jobcenter), müssen Sie dafür einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen (Formblatt 1). Zu dem Antrag ist die Bescheinigung § 9 BAföG und gegebenenfalls eine kurze Begründung einzureichen.
Mehr Infos zum Thema BAföG
Weitere Informationen im Überblick finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks. Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung umfassende Informationen zum BAföG auf seiner Webseite.