Fragen und Antworten zur Kulturförderung

  • Kann man sich zur Kulturförderung beraten lassen?

    Selbstverständlich können sich Studierende beraten lassen, aber sie sollten sich bitte vorher auf den Webseiten des Studentenwerkes die Kulturförderrichtlinie und den Leitfaden ansehen.

    Für internationale Studierende bieten wir, wenn gewünscht, auch Beratung auf Englisch an.

  • Wie hoch sind die Chancen, Kulturförderung zu erhalten?

    Fast alle Antragstellenden erhalten Förderung, wenn auch nicht immer in der gewünschten Höhe. Es lohnt sich also, einen Antrag zu stellen! Voraussetzung ist natürlich immer, dass das kulturelle Projekt der Kulturförderrichtlinie des Studentenwerks entspricht.

  • Wofür gibt es Kulturförderung?

    Beispiele für Projekte, die gefördert werden können:

    • Ausstellungen,
    • Faschingsveranstaltungen,
    • Filmaufführungen,
    • Konzerte,
    • kulturelle Veranstaltungsreihen,
    • Länderabende,
    • Lesungen,
    • Performances,
    • Semesterpartys,
    • Theateraufführungen und vieles anderes mehr.

    Auch die Betätigung in kulturellen Ensembles kann gefördert werden.

  • Wofür gibt es keine Kulturförderung?

    Nicht gefördert werden können Projekte, die

    • in engem Zusammenhang mit dem Studium stehen (für die eine Studienleistung erworben wird, z.B. Präsentationen, Aufführungen, Abschlussausstellungen)
    • dem Eigeninteresse einer/s oder nur weniger Studierender dienen,
    • in den Aufgabenbereich einer Hochschule bzw. einer ihrer Einrichtungen fallen, z.B. Instituts- und Absolvent:innenfeiern, Fakultäts- und Exmatrikulationsbälle, Alumni-Projekte, Arbeit von Hochschulensembles,
    • überwiegend sportlich ausgerichtet sind oder
    • überwiegend politische oder religiöse Inhalte haben,
    • Podiumsdiskussionen,
    • Workshops.
  • Wann sollte der Antrag gestellt werden?

    Die Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn des Projektes bzw. der Durchführung der Veranstaltung beim Studentenwerk abgegeben werden. Ausnahmen müssen schriftlich begründet werden.

  • Wie muss man einen Antrag stellen?

    Für die Antragstellung muss das Formular von der Webseite benutzt werden, es muss eine originale Unterschrift haben und kann per Post versendet, direkt im Studentenwerk abgegeben bzw. außerhalb der Öffnungszeiten in den Briefkasten des Studentenwerkes eingeworfen und in Ausnahmefällen auch per E-Mail gesendet werden.

     

  • Wie hoch wird gefördert?

    Es können schon relativ kleine Beträge (ab 50 Euro) beantragt werden, sehr große Projekte können aber unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Beträgen über 1.000 Euro gefördert werden. Hier sollten sich Antragsteller:innen frühzeitig melden, um sich über die finanziellen Möglichkeiten beraten zu lassen.

    In jedem Fall können aber immer nur maximal 49 Prozent der Gesamtkosten eines Projektes gefördert werden.

  • Wann wird die Förderung ausgezahlt?

    Nach der Durchführung des Projektes muss innerhalb von drei Monaten nach Projekt-/Veranstaltungsende beim Studentenwerk abgerechnet werden. Dazu müssen ein aktualisierter Finanzplan (tatsächliche Ausgaben und Einnahmen) sowie alle Belege für alle Ausgaben eingereicht werden.  Kulturfördermittel können nicht im Voraus überwiesen werden.

Tina Krenkel

Kulturförderung

Raum 204A
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 96 59 609

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