Studierende müssen sich kein 9-Euro-Ticket kaufen. Das Semesterticket gilt als gleichwertiger Fahrschein.
In den Monaten Juni, Juli und August wird der Studienausweis bzw. das Semesterticket dem 9-Euro-Ticket gleichgestellt und gilt bundesweit über den gesamten Zeitraum als Fahrschein in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV (RB, RE, U-Bahn, S-Bahn, Bus, Tram etc.)
Studierende brauchen also kein separates 9-Euro-Ticket kaufen!
Die Fahrscheinkontrolle im ÖPNV erfolgt über Sichtprüfung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Wir bitten alle Studierende daher zu prüfen, ob ihr Studienausweis aktuell gültig ist und ob alle Angaben gut erkennbar sind.
Wir stehen in engem Kontakt mit den Leipziger Hochschulen und den Verkehrsbetrieben um zu klären, wie der Preis des Semestertickets im Aktionszeitraum auf 9 Euro (brutto) reduziert werden kann. Eventuell könnte sich durch die Einführung des Tickets der zu zahlende Semesterticketbeitrag für das Wintersemester 2022/23 reduzieren.
Wir bitten daher alle Studierenden, die Rückmeldung zum Wintersemester 2022/23 noch nicht sofort mit Beginn der Rückmeldefrist vorzunehmen, sondern diese Klärung abzuwarten.
Eine spätere Rückmeldung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch, sofern der (unterschriebene) Antrag spätestens in dem Monat gestellt wird, ab dem die Weiterförderung begehrt wird.
Weil aber erfahrungsgemäß die Vervollständigung und die Bearbeitung des Antrags 8-12 Wochen dauern kann (in komplizierten Fällen sogar länger), empfehlen wir den Antrag auch ohne den entsprechenden Immatrikulationsnachweis zeitnah zu stellen. Der Immatrikulationsnachweis muss nach erfolgter Rückmeldung aber unverzüglich eingereicht werden.
Die Fahrradmitnahme-Regelung für Studierende gilt weiterhin nur in den vertraglich vereinbarten Tarifzonen (MDV-Gebiet).