Bitte beachtet die geänderten Sprechzeiten über Weihnachten und den Jahreswechsel:

  • letzte offene Telefonsprechzeit: 18. Dezember 2024 von 14 bis 16 Uhr
  • erste offene Telefonsprechzeit: 7. Januar 2025 von 13.00 bis 15.00 Uhr

RaumTeiler

Herzlich willkommen bei RaumTeiler – einem Herzensprojekt des Studentenwerks Leipzig, das angesichts zunehmender Wohnraumknappheit einen wichtigen Beitrag zu einem erfolgreichen Studienstart für die Leipziger Studierenden leistet.

Jedes Jahr im Oktober, wenn das Wintersemester beginnt, suchen mehr als 6.000 Studienanfänger:innen gleichzeitig nach bezahlbarem Wohnraum. Da unsere Wohnheime in dieser Zeit stark ausgelastet sind, stehen viele Studierende vor einer großen Herausforderung: Sie möchten in Leipzig studieren, finden jedoch keine bezahlbare Unterkunft.

Hier setzt RaumTeiler an: Wir möchten freien Wohnraum in Leipziger Privathaushalten für unsere Studierenden nutzbar machen. Haben Sie ein Zimmer, das ab Oktober verfügbar ist – sei es vorübergehend oder langfristig? Indem Sie neuen Studierenden ein Zuhause auf Zeit bieten, erleichtern Sie ihnen den Start ins Studium und ins Leben in Leipzig. Ob durch eine günstige Miete oder im Tausch gegen Unterstützung im Alltag – sei es beim Einkaufen, Kinderbetreuung oder Unterstützung im Haushalt. Jedes Zimmer hilft und wird wertgeschätzt.

RaumTeiler richtet sich an alle Leipziger:innen, die nicht nur helfen wollen, sondern auch den Austausch mit jungen, ambitionierten Menschen schätzen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Leipzig ein Ort bleibt, an dem Studierende willkommen sind und sich entfalten können. Das Studentenwerk Leipzig vermittelt den Kontakt zwischen wohnraumgebenden Haushalten und wohnungssuchenden Studierenden. Der Mietvertrag wird direkt zwischen beiden Parteien geschlossen.

Das Projekt läuft vorerst bis Ende 2026. Machen Sie mit und unterstützen Sie junge Menschen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche Zukunft!

Portrait von Celina Bohmann. Sie steht vor einer Magnettafel und lächelt in die Kamera, in ihren Händen hält sie eine Mappe.

Celina Bohmann

Projektkoordinatorin RaumTeiler & Ansprechpartnerin für Wohnberatung

Beratung auch auf Englisch

Raum 403
Gutenbergplatz 4
04103 Leipzig

Mobil: +49 1761 96 59 639

E-Mail schreiben

Persönliche Sprechzeiten vor Ort

Dienstag
13:00 – 15:00

Telefonsprechzeiten

Dienstag
10:00 – 12:00

Mittwoch
14:00 – 16:00

Wohnraum anbieten

Bei freiem Wohnraum kann es sich um ein abschließbares Zimmer in einer Wohnung oder in einem Wohnhaus handeln, auch eine Einliegerwohnung wäre denkbar. Die Mindestgröße des überlassenen Wohnraums beträgt 9m².

RaumTeiler sieht zwei verschiedene Wohnraumüberlassungsformen vor, die je nach Möglichkeiten und Unterstützungsbedarfen flexibel ausgestaltet werden können:

Wohnraum gegen erschwingliche, studierendenfreundliche Miete

  • Sie haben freien Wohnraum, den Sie zwar nicht auf Dauer vermieten wollen, sind aber gerne bereit zum Studienstart im Oktober vorübergehend eine:n Studienanfänger:in in Ihrem Haushalt aufzunehmen? Oder Sie haben freien Wohnraum, wissen aber nicht, wie Sie eine passende Person finden können, mit der das Zusammenleben gut funktioniert?
  • Dann ist RaumTeiler genau das Richtige für Sie. Wir nehmen Ihr Angebot und Ihre Vorstellungen auf und vermitteln Ihr Angebot an eine:n Studierende:n, die:der zu Ihrem Angebot und Ihren Vorstellungen passt.
  • Der Wohnraum wird zu einem fairen Mietpreis vermietet, ohne dass regelmäßige Unterstützung im Haushalt notwendig ist. Diese Option ist ideal, wenn Sie keine Hilfe im Alltag benötigen, aber dennoch Studierenden bezahlbaren Wohnraum anbieten und damit etwas Gutes tun möchten.

Wohnraum gegen Unterstützungsleistung

  • Haben Sie ein freies Zimmer und könnten Unterstützung im Alltag gebrauchen? Dann ist RaumTeiler genau das Richtige für Sie. Neben Ihren Vorstellungen zur Person, die bei Ihnen einziehen könnte, erfassen wir auch, bei welchen Aufgaben Sie sich Unterstützung wünschen. Dies könnte zum Beispiel Hausarbeit, Kinderbetreuung, Einkäufe, Gartenpflege, Unterstützung beim Sprachenlernen oder einfach Gesellschaft sein. Wichtig ist, dass es sich nicht um Pflegeleistungen handelt.
  • Als Gegenleistung zahlen die Studierenden eine deutlich niedrigere Miete, die sich durch ihre Unterstützung im Alltag reduziert. Die Nebenkosten für das Zimmer werden von den Studierenden übernommen. Gemeinsam finden wir ein ausgewogenes Verhältnis von Unterstützung und Mietzahlung, das für beide Seiten passt.
  • Es gilt die Faustregel: eine Stunde Hilfe pro Quadratmeter Zimmerfläche im Monat. Diese Regel stellt sicher, dass die erbrachte Unterstützung im Verhältnis zur Verfügung gestellten Wohnfläche steht und für beide Parteien fair und überschaubar bleibt.

Wer kann bei RaumTeiler mitmachen?

  • Wohnraumgebende

    Wohnraumgebende können alle Privatpersonen sein, die über folgende Kriterien verfügen:

    • ein freies abschließbares Zimmer mit einer Mindestgröße von 9m²
    • die Bereitschaft mit einem jungen Menschen zusammen zu leben, der aus Deutschland oder anderen Teilen der Welt kommt und eine akademische Laufbahn in Leipzig nehmen will
    • die Bereitschaft freien Wohnraum zu studierendenfreundlichen Preisen zu vermieten oder ggf. anfallende Mietkosten durch Unterstützungsleistungen zu reduzieren oder zu erlassen
  • Studierende (Wohnraumnehmende)

    Studentische Wohnraumnehmer:innen können alle Personen sein, die über folgende Kriterien verfügen:

    • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer dem Studentenwerk Leipzig zugeordneten Hochschule
    • die Offenheit mit anderen Menschen aus verschiedenen Generationen zusammenzuwohnen
    • optional: die Bereitschaft ggf. Unterstützungsleistungen im Haushalt der/des Wohnraumgebenden zu verrichten

    Folgende Unterstützungsleistungen wären beispielsweise denkbar:

    • Lebensmittel einkaufen und/ oder Zubereitung von Speisen
    • Kinder- und/ oder Hausaufgabenbetreuung
    • Gartenarbeit
    • Versorgung von Haustieren
    • Begleitung bei Arztbesuchen
    • Praktizieren einer fremden Sprache oder eines Instruments
    • Gesellschaft bei Spaziergängen oder kulturellen Veranstaltungen

    Hinweis: Die Unterstützungsleistungen schließen alle pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten aus.

Wie funktioniert die Vermittlung?

  • Wohnraumgebende

    1. Kontaktaufnahme

    • während der telefonischen Sprechzeiten
      • dienstags: 10:00-12:00 Uhr und mittwochs: 14:00-16:00 Uhr
    • E-Mail mit Terminvorschlag für ein telefonisches oder persönliches Gespräch und ggf. die offenen Fragen
    • per Kontaktformular auf der Webseite

    2. Anmeldung für die Vermittlung über RaumTeiler

    Anmeldebogen Wohnraumgebende ausfüllen:

    Dieser enthält wichtige Infos für den Vermittlungsprozess zum Wohnraum, Anforderungen an mitwohnende Person und ggf. Unterstützungsbedarf

    So kann der Anmeldebogen ausgefüllt werden:

    • im persönlichen Gespräch
      • gern bei Ihnen zu Hause oder
      • im Büro der Projektkoordinatorin oder
      • telefonisch gemeinsam mit der Projektkoordinatorin
    • Anmeldebogen per Post zusenden lassen
    • Anmeldebogen online ausfüllen und unterschreiben und an raumteiler@studentenwerk-leipzig.de senden

    3. Die Vermittlung beginnt

    Sie erhalten eine Bestätigung, dass wir Ihre Anfrage erhalten haben.

    Spätestens jetzt wird unsere Projektkoordinatorin persönlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Gemeinsam besichtigen Sie den Wohnraum und besprechen, falls gewünscht, die Vorstellungen zur möglichen Unterstützung.

    4. Unterbreitung eines passgenauen Vermittlungsvorschlages

    Basierend auf den Angaben im Anmeldebogen suchen wir das ideale Duo aus allen vorhandenen Anmeldungen von Wohnraumgebenden und Studierenden aus.

    Die Wohnraumgebenden werden telefonisch kontaktiert und über den Vermittlungsvorschlag informiert. Wenn sie den Vorschlag annehmen und den oder die Studierende:n kennenlernen möchten, können sie der Projektkoordinatorin mögliche Termine vorschlagen. Anschließend wird der oder die Studierende über den Vermittlungsvorschlag informiert. Bei beidseitigem Interesse organisiert die Projektleitung ein Treffen zum Kennenlernen, basierend auf den vorgeschlagenen Terminen der Wohnraumgebenden.

    5. Erstkontakt und Kennenlernen

    Das Erstgespräch mit der Projektkoordinatorin findet idealerweise bei den Wohnraumgebenden zu Hause oder im Büro der Projektkoordinatorin statt. Wenn gewünscht können weitere Treffen ohne Projektkoordinatorin zum besseren Kennenlernen vereinbart werden.

    6. Entscheidung und Vertragsabschluss

    Nachdem Sie entschieden haben, ob ein Zusammenleben für Sie in Frage kommt, folgen Sie bitte diesen Schritten:

    Mitteilung Ihrer Entscheidung

    Teilen Sie der Projektkoordinatorin Ihre Entscheidung per Telefon oder E-Mail mit.

    Wenn ja:

    • Informieren Sie die interessierte Person darüber, dass sie bei Ihnen einziehen kann.
    • Erstellen Sie einen Mietvertrag für das gemeinsame Wohnverhältnis.

    Wenn nein:

    • Lassen Sie die Projektkoordinatorin wissen, warum die Vermittlung nicht passt. Diese Information hilft uns, bessere Vorschläge zu machen.
    • Sobald ein neuer, passender Vorschlag vorliegt, werden Sie informiert.

    7. Begleitung und Unterstützung durch das Studentenwerk

    Frau Bohmann als Projektkoordinatorin steht als Ansprechpartnerin für Fragen und/oder im Konfliktfall zur Verfügung, wenn dieser nicht durch das Wohnduo selbst gelöst werden kann.

  • Studierende

    1. Kontaktaufnahme

    • während der telefonischen Sprechzeiten:
      • dienstags: 10:00-12:00 Uhr und mittwochs: 14:00-16:00 Uhr
    • E-Mail mit Terminvorschlag für ein telefonisches oder persönliches Gespräch und ggf. die offenen Fragen
    • per Kontaktformular auf der Webseite
    • Besuch der offenen Sprechzeit dienstags: 13:00-15:00 Uhr

    2. Anmeldung für die Vermittlung über RaumTeiler

    Anmeldebogen Studierende ausfüllen:

    Dieser enthält wichtige Infos für den Vermittlungsprozess zu Anforderungen an den Wohnraum und mögliche Unterstützungsleistungen

    So kann der Anmeldebogen ausgefüllt werden:

    • im persönlichen Gespräch
      • im Büro der Projektkoordinatorin oder
      • telefonisch gemeinsam mit der Projektkoordinatorin
    • Anmeldebogen per Post zusenden lassen

    Anmeldebogen online ausfüllen und unterschreiben und an raumteiler@studentenwerk-leipzig.de senden

    3. Die Vermittlung beginnt

    Du erhältst eine Eingangsbestätigung.

    Danach meldet sich die Projektkoordinatorin telefonisch oder persönlich bei dir, um dein Profil zu besprechen.

    4. Unterbreitung eines passgenauen Vermittlungsvorschlages

    Basierend auf den Angaben im Anmeldebogen suchen wir das ideale Duo aus allen vorhandenen Anmeldungen von Wohnraumgebenden und Studierenden aus.

    Die Wohnraumgebenden werden telefonisch kontaktiert und über den Vermittlungsvorschlag informiert. Wenn sie den Vorschlag annehmen und den oder die Studierende:n kennenlernen möchten, können sie der Projektkoordinatorin mögliche Termine vorschlagen. Anschließend wird der oder die Studierende über den Vermittlungsvorschlag informiert. Bei beidseitigem Interesse organisiert die Projektleitung ein Treffen zum Kennenlernen, basierend auf den vorgeschlagenen Terminen der Wohnraumgebenden.

    5. Erstkontakt und Kennenlernen

    Das Erstgespräch mit der Projektkoordinatorin findet idealerweise bei den Wohnraumgebenden zu Hause oder im Büro der Projektkoordinatorin statt. Wenn gewünscht können weitere Treffen ohne Projektkoordinatorin zum besseren Kennenlernen vereinbart werden.

    6. Entscheidung und Vertragsabschluss

    Entscheide, ob ein Zusammenleben für dich vorstellbar ist oder nicht:

    Wenn ja:

    • Lass uns per Telefon oder E-Mail wissen, dass du gerne einziehen würdest.
    • Informiere den/die Wohnraumgebende:n, dass du interessiert bist.
    • Der/die Wohnraumgebende erstellt einen Mietvertrag, der die Kosten und eventuell vereinbarte Unterstützungsleistungen enthält.

    Wenn nein:

    • Teile uns ebenfalls per Telefon oder E-Mail mit, dass es für dich nicht passt.
    • Gib uns bitte eine kurze Erklärung, warum es nicht funktioniert hat, damit wir die Vermittlung verbessern können.
    • Sobald ein neuer, passender Wohnraum verfügbar ist, bekommst du einen neuen Vorschlag.

    7. Begleitung und Unterstützung durch das Studentenwerk

    Frau Bohmann als Projektkoordinatorin steht als Ansprechpartnerin für Fragen und/oder im Konfliktfall zur Verfügung, wenn dieser nicht durch das Wohnduo selbst gelöst werden kann.

Welche Rechte und Pflichten gibt es innerhalb einer Wohnpatenschaft?

In einer Wohnpatenschaft haben sowohl die Wohnraumgebenden als auch die Studierenden bestimmte Rechte und Pflichten. Hier ist eine Übersicht, die Ihnen hilft, diese klar zu verstehen:

Rechte der Wohnraumgebenden:

  • Verlässlichkeit und Respekt: Sie haben das Recht auf einen zuverlässigen und respektvollen Umgang der Studierenden.
  • Erfüllung der Vereinbarungen: Wenn bestimmte Unterstützungsleistungen vereinbart wurden, können Sie erwarten, dass diese zuverlässig erbracht werden.

Pflichten der Wohnraumgebenden:

  • Sicherer Wohnraum: Sie müssen einen sicheren und gepflegten Wohnraum bereitstellen.
  • Respekt der Privatsphäre: Es ist wichtig, die Privatsphäre und persönlichen Bedürfnisse der Studierenden zu respektieren.

Rechte der Studierenden:

  • Angemessene Wohnbedingungen: Sie haben das Recht auf einen angemessenen Wohnstandard, respektvollen Umgang und Schutz der Privatsphäre.
  • Klare Absprachen: Sie sollten wissen, was von Ihnen erwartet wird.

Pflichten der Studierenden:

  • Erfüllung der Vereinbarungen: Sie zahlen pünktlich Ihre Miete und wenn Unterstützungsleistungen im Haushalt oder anderen Bereichen vereinbart sind, erfüllen Sie diese nach besten Kräften.
  • Einhalten der Hausregeln: Halten Sie sich an die Hausregeln und behandeln Sie die Wohnraumgebenden respektvoll.

Ich lebe in einer Mietwohnung und möchte als Wohnraumgeber:in bei RaumTeiler mitmachen. Wie geht das?

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben und an RaumTeiler teilnehmen möchten, ist es wichtig zu beachten, dass die Untervermietung von Wohnraum genehmigungspflichtig ist. Vermieter:innen können den Einzug einer weiteren Person nicht grundsätzlich ablehnen, wenn bei Ihnen ein berechtigtes Interesse besteht. Vorab sollten Sie daher unbedingt mit Ihrer Vermietung klären, ob eine Wohnpatenschaft möglich ist.

Falls eine Untermiete erlaubt ist, können Sie sich gerne bei uns im Studentenwerk Leipzig anmelden. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Anmeldebogens und stehen Ihnen für Fragen zum Verfahren zur Verfügung.

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