BAföG trotz Brexits

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Ein mit BAföG-Leistungen geförderter Auslandsaufenthalt im Vereinigten Königreich wird auch nach dem Brexit ebenso fortgesetzt werden können wie das Studium in Deutschland für betroffene britische Studierende.

Im Bundesministerin für Bildung und Forschung wird Vorsorge getroffen, um Ausbildungsabbrüche im Falle eines harten Brexits zu vermeiden.

Eine neue Übergangsvorschrift im BAföG sorgt dafür, dass deutsche wie britische Studierende, Schülerinnen und Schüler, die vor dem Brexit eine BAföG-geförderte Ausbildung begonnen haben, auch nach einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs bis zum Abschluss ihres Ausbildungsabschnitts Leistungen nach dem BAföG erhalten. Ziel dieser Regelung ist es, den vom ungeordneten Brexit betroffenen Auszubildenden Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zu gewähren. Brüche in Bildungsbiographien, die aus Finanznot drohen könnten, sollen vermieden werden.

Besonders betroffen sind die vielen Studierenden, die aktuell an einer Hochschule im Vereinigten Königreich eingeschrieben sind. Ein mit BAföG-Leistungen geförderter Auslandsaufenthalt im Vereinigten Königreich wird auch nach dem Brexit ebenso fortgesetzt werden können wie das Studium in Deutschland für betroffene britische Studierende.

Bei Fragen können sich Studierende direkt ans Amt für Ausbildungsförderung wenden. 

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